Bayern
Allgemein- verbindlich
München (p). Der im Sommer letzten Jahres zwischen dem Landes-Innungsverband für das bayerische Bäckerhandwerk und der Gewerkschaft NGG abgeschlossene Manteltarifvertrag für die Arbeitnehmer des bayerischen Bäckerhandwerks vom 18. 5. 2006 wurde rückwirkend zum 1. Juli 2006 vom Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen für allgemeinverbindlich erklärt. Von der Allgemeinverbindlichkeit erfasst wird auch die Protokollnotiz über „Freizeitausgleich für ältere Arbeitnehmer“ vom 28.3.1994. Soweit die Bestimmungen des Tarifvertrages auf Vorschriften in anderen Tarifverträgen verweisen, erfasst die Allgemeinverbindlichkeit die verweisenden Bestimmungen nur, wenn und soweit die in Bezug genommenen Vorschriften ihrerseits für allgemeinverbindlich erklärt worden sind. Den Mitgliedsbetrieben in Bayern ist der Manteltarifvertrag mit Direct-Mailing zugeleitet worden.
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