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Steuer & Recht
Hannover (pu). In der Vergangenheit machten viele Unternehmer die unliebsame Erfahrung, dass der Fiskus einen zweitägigen Betriebsausflug nicht akzeptierte. Er billigte zwei eintägige Reisen unter Beachtung der Freigrenze von 110 Euro, jedoch nicht eine zweitägige Veranstaltung. Dieser seltsamen Logik folgte selbst der Bundesgerichtshof Jahrzehnte lang. Ein Urteil des Finanzgerichts Thüringen von 1999 brachte die Wende nach sechs Jahren durch die Revision beim Bundesfinanzhof. Dieser stellte in dem Urteil (Az. VI R151/99) fest, dass eine Veranstaltung, die länger als einen Tag dauert, „ein eigenbetriebliches Interesse des Arbeitgebers nicht ausschließt, wenn die Aufwändungen die maßgeblichen Freigrenzen nicht übersteigen“.
Daraus ist zu folgern, dass auch bei einer zweitägigen Fahrt vom Arbeitgeber keine Lohnsteuer und Beiträge zur Sozialversicherung abzuführen sind, wenn der Aufwand 110 Euro (incl. der Übernachtungskosten) nicht überschreitet.
In puncto Frische sind sie fast unschlagbar
Natalie Leiser führt als Franchise-Partnerin seit 1999 erfolgreich eine der elmi-Filialen in der Vorkassenzone eines großen Erfurter Einkaufsmarktes. mehr...