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Unternehmensführung
Wunstorf (p). Die Internorga hat es wieder gezeigt – im Bereich der Erstattung von Strom- und Mineralölsteuer besteht erheblicher Aufklärungsbedarf. In Gesprächen war grundsätzlich zu erkennen: Einige Betriebe wissen gar nicht, dass es überhaupt Ermäßigungen und Erstattungen gibt. Andere wiederum sind zwar im Besitz eines Erlaubnisscheines, haben aber noch nie die Erstattung von Mineralölsteuer beantragt. Und fast alle wissen nicht, dass es auch über den Erlaubnisschein hinaus zusätzliche Möglichkeiten der Erstattung gibt.
Gerade hier gehen dem Handwerk Millionen von Euro verloren. Der Staat freut sich, denn er kann nicht beantragte Gelder behalten.
und den Versorgern vorlegen;
Mehrausfertigung des Scheines beim Versorger vorlegen;
Dem Stromversorger mitteilen, dass ein Erlaubnisschein vorliegt;
Schein zurückfordern;
Nachfolger beantragt neu
neue Erlaubnis beantragen;
Hauptzollamt
Mineralölsteuer möglich sind!
an das Hauptzollamt
In puncto Frische sind sie fast unschlagbar
Natalie Leiser führt als Franchise-Partnerin seit 1999 erfolgreich eine der elmi-Filialen in der Vorkassenzone eines großen Erfurter Einkaufsmarktes. mehr...