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Reden statt Klagen

Mediation statt Prozess: Das bedeutet, freiwillig aufeinander zuzugehen und mit Hilfe einer unparteiischen Person den Streit zur Zufriedenheit aller beizulegen. Foto: Kirchhoff/Pixelio 
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Mediation statt Prozess: Das bedeutet, freiwillig aufeinander zuzugehen und mit Hilfe einer unparteiischen Person den Streit zur Zufriedenheit aller beizulegen. Foto: Kirchhoff/Pixelio Foto: Kirchhoff/Pixelio

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Nicht jeder Streitfall muss vor den Richter: Schlichtung durch außergerichtliches Mediationsgespräch

Von Mélanie Scheuermann

Fragt man heutzutage einen zufällig ausgewählten Jurastudenten, was er zur Lösung eines Rechtsstreits unternehmen würde, so würde er voraussichtlich antworten: „Ich erhebe Klage vor dem zuständigen Gericht.“

Nicht nur Juristen denken bei einem Konflikt nur ans Gericht. Kaum wird sich mit Alternativen beschäftigt. Doch manchmal lohnt sich der Blick über den Tellerrand. Insbesondere die Mediation wird in den kommenden Jahren eine wichtige Rolle spielen. Mediation bedeutet, dass die Menschen freiwillig aufeinander zugehen und gemeinsam mit Hilfe einer unparteiischen dritten Person, dem Mediator, ihren Streit zur Zufriedenheit aller beilegen.

Nach österreichischem Vorbild arbeitet das Bundesministerium für Justiz auch an einem entsprechenden Gesetz zur Regelung des Mediationsverfahrens. Im Familienrecht hat bereits seit September 2009 die einvernehmliche Streitbeilegung in Ehe- und Kindschaftssachen eine Aufwertung erfahren. So kann das Gericht etwa anordnen, dass die Ehegatten an einem Informationsgespräch über die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitbeilegung teilnehmen.

Aber auch im Bau-, Wirtschafts- und Arbeitsrecht bieten sich Alternativen zum Prozess an. Die Vorteile wie Zufriedenheit der Mandanten und flexiblere und schnellere Verfahren, die nicht zuletzt für die Parteien einen Wettbewerbsvorteil bedeuten können, haben auch viele Rechtsschutzversicherungen erkannt und bieten Mediation in ihrem Leistungskatalog mit an.

Mediation versteht sich als gleichwertige Alternative zur rechtlichen Aufarbeitung eines Streites durch staatliche Gerichte. Sie beruht auf der Erkenntnis, dass viele Konflikte eine emotionale Dimension haben, die eine rechtliche Streitbeilegung weitgehend unbeachtet lassen muss, deren Einbeziehung aber nachhaltige Lösung jenseits rechtlicher Vorgaben erlauben soll.

Ein Fall aus dem Arbeitsrecht: Ein Ausbilder verklagte seinen ehemaligen Auszubildenden auf Schadensersatz, Schmerzensgeld und Unterlassen, weil dieser ihn öffentlich verunglimpft hatte und die Qualität der Ausbildung und die betrieblichen Umstände negativ bewertet hatte. Der Kläger sah sich besonders in seinen Rechten verletzt, da der Azubi wenige Wochen vor dem Ausbildungsende in eine neue Ausbildungsstelle gewechselt und einen für den Kläger wichtigen Auftrag verweigert hatte. Der beklagte Auszubildende reagierte auf die Klage des ehemaligen Ausbilders mit einer sogenannten Widerklage. Er begehrte seinerseits Zahlung seiner restlichen Ausbildungsvergütung.

Gütliche Einigung

In diesem Fall kam hinzu, dass beide Parteien in einer kleinen Gemeinde mit zahlreichen persönlichen und beruflichen Berührungskontakten lebten und arbeiteten. In diesem Rechtstreit konnte es keine Gewinner geben. Dieser Fall kam in die Mediation. Die Parteien einigten sich daraufhin gütlich. Dies ermöglichte die Fortführung der geschäftlichen Beziehung und die Belastung im privaten Bereich konnte damit genommen werden.

Arbeitsrechtliche Konflikte sind vielfältig für die Mediation geeignet. Kleineres oder größeres Fehlverhalten von an sich geeigneten Arbeitnehmern oder Auseinandersetzungen am Arbeitsplatz zwischen Arbeitskollegen bis hin zum Mobbing.

Solche Fälle lassen sich oft schlechter durch Individualklagen ausräumen als durch ein Konfliktmanagement, das in meditativer Form nach den eigentlichen Ursachen und Gründen sucht. Neben diesem wesentlichen Vorteil der Mediation werden weitere Vorzüge ins Feld geführt, etwa günstigere Verfahrenskosten, erhebliche Verfahrensbeschleunigung sowie die Nichtöffentlichkeit aller außergerichtlichen Streitbeilegungen. In diesem Zusammenhang sind es insbesondere größere Unternehmen, die ihrerseits eigene Mediatoren ausbilden oder Ombudspersonen haben, etwa die Deutsche Bahn AG oder die SAP AG.

Dass die Mediation keine Konfliktlösung „Light“ ist, sondern erhebliche Anforderungen an alle Beteiligten, den Mediator sowie die sogenannten Medianten stellt, zeigt sich daran, dass sie strenge Prinzipien hat wie die Eigenverantwortlichkeit und die Freiwilligkeit, um nur zwei Prinzipien zu nennen.

Letztendlich ist der gemeinsame Weg geprägt von Mut, Verantwortungsbewusstsein und Charakter. Oder mit den Worten von Kurt Tucholsky: „Streitende sollten wissen, dass nie einer ganz Recht hat und der Andere ganz Unrecht.“

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