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Fachthema

Die EU-Führerscheinklassen:

Für Verkaufsmobile (Verkaufsfahrzeuge mit eigenem

Antrieb) benötigt der Fahrer folgende Führerscheinklasse:

bei einem Gesamtgewicht bis 3,5 t, Klasse B;

über 3,5 t, Klasse C1;

oder die bis 12 t begrenzte Klasse C1E.

Für Verkaufsanhänger

gelten folgende Regeln:

Mit Klasse B können keine Anhänger gezogen werden.

Mit Klasse BE können

Verkaufsanhänger mit einem Gesamtgewicht bis 3,5 t gezogen werden. Das Zugfahrzeug darf das Gesamtgewicht von 3,5 t nicht überschreiten.

Mit Klasse C können

Anhänger mit einem Gesamtgewicht bis 7,5 t gezogen

werden. Die Klasse CE hat

diese Begrenzung nicht.

Mit Klasse C1E darf das

zulässige Gesamtgewicht von Zugwagen mit Anhänger 12 t nicht überschreiten. Außerdem darf das zul. GG des Anhängers das Leergewicht des Zugfahrzeugs nicht übersteigen.

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