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Fachthema
Die EU-Führerscheinklassen:
Für Verkaufsmobile (Verkaufsfahrzeuge mit eigenem
Antrieb) benötigt der Fahrer folgende Führerscheinklasse:
bei einem Gesamtgewicht bis 3,5 t, Klasse B;
über 3,5 t, Klasse C1;
oder die bis 12 t begrenzte Klasse C1E.
Für Verkaufsanhänger
gelten folgende Regeln:
Mit Klasse B können keine Anhänger gezogen werden.
Mit Klasse BE können
Verkaufsanhänger mit einem Gesamtgewicht bis 3,5 t gezogen werden. Das Zugfahrzeug darf das Gesamtgewicht von 3,5 t nicht überschreiten.
Mit Klasse C können
Anhänger mit einem Gesamtgewicht bis 7,5 t gezogen
werden. Die Klasse CE hat
diese Begrenzung nicht.
Mit Klasse C1E darf das
zulässige Gesamtgewicht von Zugwagen mit Anhänger 12 t nicht überschreiten. Außerdem darf das zul. GG des Anhängers das Leergewicht des Zugfahrzeugs nicht übersteigen.