Recht_Steuern
Bei der Übergabe der
Arbeitspapiere ist folgendes zu beachten:
Außer der Bewerbung
und dem Lebenslauf sind alle zu Beginn überlassenen Unterlagen zurückzugeben
Fällig sind die Papiere am tatsächlichen Ende des
Beschäftigungsverhältnisses (z.B. Ablauf des Schlussurlaubs)
Die Papiere sollten nach dem dann aktuellen Kenntnisstand des Arbeitgebers abgeschlossen sein. Kann der Verdienst noch nicht bescheinigt werden, reicht vorerst eine Zwischenbescheinigung mit den
wesentlichen Daten
Die Arbeitspapiere müssen vom Arbeitnehmer oder Bevollmächtigten am letzten Tag abgeholt werden
Es besteht keine Verpflichtung zum Versand, außer bei Krankheit oder zu
großer Entfernung
Arbeitgeber haben kein Zurückbehaltungsrecht, denn Arbeitnehmer benötigen die Papiere zur Vorlage bei der Agentur für Arbeit oder dem neuen Arbeitgeber
Die unterlassene oder
verspätete Herausgabe
begründen einen Schadensersatzanspruch aus Verzug
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