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Lebens- oder Arzneimittel?


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Ernährungs- & Warenkunde

Leitfaden für Nahrungsergänzungsmittel präsentiert

Kiel (age). Das Kieler Landwirtschaftsministerium hat zusammen mit der Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (WTSH) einen Leitfaden Nahrungsergänzungsmittel erarbeitet. Diese Produkte zählten rechtlich zu den Lebensmitteln, erläuterte das Agrarressort. Trotz ihrer arzneitypischen Form zum Beispiel als Kapseln, Tabletten oder Tropfen unterlägen Nahrungsergänzungsmittel anders als Arzneimittel keinem Zulassungsverfahren. Der Inverkehrbringer müsse aber sicherstellen, dass es sich bei den Produkten um Lebensmittel und nicht um Arzneimittel handle. Der Markt für solche Produkte entwickle sich rasant. Gleichzeitig weise diese Produktgruppe im Rahmen der amtlichen Lebensmittelüberwachung eine sehr hohe Beanstandungsquote auf, weil sich Nahrungsergänzungsmittel oft im Grenzbereich zwischen Lebensmittel und Arzneimittel bewegten. Hier biete der „Leitfaden Nahrungsergänzungsmittel“ Hilfe an.

Weitere Infos: www.wtsh.de

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