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Krisenbewältigung als Aufgabenstellung


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Unternehmensführung

Der Sanierungs-Geschäftsführer ist ein Spezialist mit begrenztem Auftrag

Köln (p). Muss ein Unternehmen saniert werden, wird immer häufiger ein so genannter „Sanierungs-Geschäftsführer“ berufen. Die Vorteile gegenüber dem Einsatz klassischer Sanierungsberater sind beträchtlich und die Sanierungschancen steigen immens.

Gerät ein Unternehmen in eine Krise, ist die bestehende Geschäftsführung zumeist vollkommen überfordert. Das hat einen einfachen Grund: Krisenbewältigung gehört nicht zum Handwerkszeug eines Geschäftsführers, der meist vertriebliche oder technologische Verantwortung trägt und eher strategisch denkt. Ein Sanierer hingegen ist ein Spezialist, der Geschäftsführungs- als auch Sanierungskompetenz in einer Person vereint und das gesamte Instrumentarium der Unternehmenssanierung beherrscht.

Doch wo früher ein externer Krisenberater hinzugezogen wurde, setzt sich heute eine andere, äußerst erfolgreiche Variante bei der Bewältigung unternehmerischer Krisen durch: die Einsetzung eines „Sanierungs-Geschäftsführers“. Seine Verantwortung liegt nicht vorrangig im Verkauf der Produktentwicklung oder in der betriebswirtschaftlichen Steuerung des Unternehmens. Er hat nur eine einzige Aufgabe, der er seine ganze Zeit widmet: das Unternehmen zu retten.

Je früher, desto besser

Der Zeitpunkt, an dem üblicherweise ein Sanierungs-Geschäftsführer eingesetzt wird, ist die beginnende Liquiditätskrise. Also die Phase, an dem das Unternehmen das Geld ausgeht, um die laufenden Verpflichtungen zu decken. „Je früher, desto besser“, rät Burkhard Jung, Vorstand der CMS AG, der führenden deutschen Restrukturierungsberatung für Industrie- und Dienstleistungsunternehmen aus dem Mittelstand. „Wenn erst einmal kein Geld mehr da ist, um die nächsten Gehälter zu zahlen, sinken die Spielräume für eine Sanierung ohne Insolvenzverfahren beträchtlich. Leider bemerken viele Mittelständler nach wie vor ihre eigene Krise viel zu spät.“

Ist der Sanierungs-Geschäftsführer eingesetzt, muss er sich sofort ein genaueres Bild von der Lage des Unternehmens machen. Wie ist die aktuelle wirtschaftliche Situation? Wo besteht Potenzial, kurzfristig Kosten zu senken oder gar – was weit schwieriger ist – kurzfristig die Einnahmen zu erhöhen? Dazu und zur Entwicklung eines geeigneten Sanierungskonzeptes bleibt ihm nur wenig Zeit.

Da sind zum ersten die Gläubiger, allen voran die Banken und Lieferanten, mit denen Vereinbarungen über Stundungen und im weiteren Verlauf des Sanierungsprozesses ggf. Neufinanzierungen zu treffen sind. Außerdem sind schnelle Verhandlungen mit dem Betriebsrat erforderlich. Grundsätzlich muss der Sanierungs-Geschäftsführer Transparenz für alle Beteiligten schaffen, und zwar nicht nur für Gläubiger und Mitarbeiter, sondern auch für die Kunden und Partner des Unternehmens sowie andere betroffene Parteien, die es zu binden gilt.

Interessen ausgleichen

Das geht nicht, ohne gelegentlich eine Drohkulisse aufzubauen, um alle Parteien auf ein gemeinsames Ziel aufzubauen. Alle diese Beteiligten muss der Sanierungs-Geschäftsführer zu oftmals schmerzhaften Sanierungsbeiträgen bewegen. Gleichgültig, welche der zur Verfügung stehenden Sanierungsinstrumente angewandt werden sollen – z. B. die gezielte Schrumpfung des Unternehmens, ein Vergleich mit den Großgläubigern oder auch die gezielte Sanierung über ein Insolvenzverfahren: „Darauf werden sich die Gläubiger nur einlassen, wenn sie begreifen, dass sie ohne diese Zugeständnisse am Ende schlechter da stehen“, berichtet Burkhard Jung.

Ein Insolvenzverfahren ist im Instrumentarium des Sanierers immer die ultima ratio. Sie sollte aber auch nicht ausgeschlossen werden. Gut geplant, ist ein Insolvenzverfahren heute ein höchst geeignetes Instrument, um ein Unternehmen zu entschulden und wieder neu aufzustellen. Dabei steht es zur Wahl, das Unternehmen selbst über ein Insolvenzplanverfahren zu sanieren. Oder über eine „übertragene Sanierung“ die überlebensfähigen Teile des Unternehmens herauszulösen und in eine neue Gesellschaft zu überführen.

Schnelle Handlungsfähigkeit

Bei der Sanierung über ein Insolvenzverfahren ist der Sanierungs-Geschäftsführer der ideale Ansprechpartner des Insolvenzverwalters. Letzterer trifft nämlich bei Insolvenzanmeldung auf einen Sanierungsexperten, der sich in allen Belangen der Sanierung und des Insolvenzrechts auskennt und zumindest in Grundzügen ein Sanierungskonzept in der Tasche hat. Dies sind ausgezeichnete Grundlagen für eine erfolgreiche Sanierung.

Dabei handeln Sanierungs-Geschäftsführer in den meisten Fällen als Alleingeschäftsführer. Dafür gibt es gute Gründe. „Zum ersten muss der Sanierungs-Geschäftsführer schnell handeln und entscheiden können, ohne sich vorher noch mit einem Mitgeschäftsführer abstimmen zu müssen“, erklärt Jung. „Außerdem drohen ihm als Geschäftsführer, wenn etwas schief geht, schwerwiegende haftungsrechtliche Folgen“, so Jung weiter.

Hinzu kommt ein weiterer Faktor: Eine Krise kommt nicht aus heiterem Himmel. Sie hat sich vermutlich Monate vorher angekündigt. Zahlungsfristen sind verstrichen, Liefertermine und andere Zusagen wurden nicht eingehalten. Banken, Mitarbeiter, Kunden und Lieferanten haben das Vertrauen in alte Geschäftsführung verloren. Wenn jetzt ein Sanierungsgeschäftsführer die Verantwortung für das Unternehmen übernimmt, kann neues Vertrauen entstehen. Die wichtigste Grundlage für eine erfolgreiche Sanierung.

Hier wird deutlich, wo die Vorteile eines Sanierungs-Geschäftsführers gegenüber einem reinem Sanierungsberater liegen: Er ist bereit, Verantwortung zu übernehmen. Allerdings ist die Aufgabenstellung eines Sanierungs-Geschäftsführers naturgemäß zeitlich begrenzt. Ist das Unternehmen in groben Strukturen saniert, beginnt wieder das Tagesgeschäft.

Weitere Informationen:

www.cms-ag.de

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