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Unternehmensführung
Der Sanierungs-Geschäftsführer ist ein Spezialist mit begrenztem Auftrag
Köln (p). Muss ein Unternehmen saniert werden, wird immer häufiger ein so genannter „Sanierungs-Geschäftsführer“ berufen. Die Vorteile gegenüber dem Einsatz klassischer Sanierungsberater sind beträchtlich und die Sanierungschancen steigen immens.
Gerät ein Unternehmen in eine Krise, ist die bestehende Geschäftsführung zumeist vollkommen überfordert. Das hat einen einfachen Grund: Krisenbewältigung gehört nicht zum Handwerkszeug eines Geschäftsführers, der meist vertriebliche oder technologische Verantwortung trägt und eher strategisch denkt. Ein Sanierer hingegen ist ein Spezialist, der Geschäftsführungs- als auch Sanierungskompetenz in einer Person vereint und das gesamte Instrumentarium der Unternehmenssanierung beherrscht.
Doch wo früher ein externer Krisenberater hinzugezogen wurde, setzt sich heute eine andere, äußerst erfolgreiche Variante bei der Bewältigung unternehmerischer Krisen durch: die Einsetzung eines „Sanierungs-Geschäftsführers“. Seine Verantwortung liegt nicht vorrangig im Verkauf der Produktentwicklung oder in der betriebswirtschaftlichen Steuerung des Unternehmens. Er hat nur eine einzige Aufgabe, der er seine ganze Zeit widmet: das Unternehmen zu retten.
Ist der Sanierungs-Geschäftsführer eingesetzt, muss er sich sofort ein genaueres Bild von der Lage des Unternehmens machen. Wie ist die aktuelle wirtschaftliche Situation? Wo besteht Potenzial, kurzfristig Kosten zu senken oder gar – was weit schwieriger ist – kurzfristig die Einnahmen zu erhöhen? Dazu und zur Entwicklung eines geeigneten Sanierungskonzeptes bleibt ihm nur wenig Zeit.
Da sind zum ersten die Gläubiger, allen voran die Banken und Lieferanten, mit denen Vereinbarungen über Stundungen und im weiteren Verlauf des Sanierungsprozesses ggf. Neufinanzierungen zu treffen sind. Außerdem sind schnelle Verhandlungen mit dem Betriebsrat erforderlich. Grundsätzlich muss der Sanierungs-Geschäftsführer Transparenz für alle Beteiligten schaffen, und zwar nicht nur für Gläubiger und Mitarbeiter, sondern auch für die Kunden und Partner des Unternehmens sowie andere betroffene Parteien, die es zu binden gilt.
Ein Insolvenzverfahren ist im Instrumentarium des Sanierers immer die ultima ratio. Sie sollte aber auch nicht ausgeschlossen werden. Gut geplant, ist ein Insolvenzverfahren heute ein höchst geeignetes Instrument, um ein Unternehmen zu entschulden und wieder neu aufzustellen. Dabei steht es zur Wahl, das Unternehmen selbst über ein Insolvenzplanverfahren zu sanieren. Oder über eine „übertragene Sanierung“ die überlebensfähigen Teile des Unternehmens herauszulösen und in eine neue Gesellschaft zu überführen.
Dabei handeln Sanierungs-Geschäftsführer in den meisten Fällen als Alleingeschäftsführer. Dafür gibt es gute Gründe. „Zum ersten muss der Sanierungs-Geschäftsführer schnell handeln und entscheiden können, ohne sich vorher noch mit einem Mitgeschäftsführer abstimmen zu müssen“, erklärt Jung. „Außerdem drohen ihm als Geschäftsführer, wenn etwas schief geht, schwerwiegende haftungsrechtliche Folgen“, so Jung weiter.
Hinzu kommt ein weiterer Faktor: Eine Krise kommt nicht aus heiterem Himmel. Sie hat sich vermutlich Monate vorher angekündigt. Zahlungsfristen sind verstrichen, Liefertermine und andere Zusagen wurden nicht eingehalten. Banken, Mitarbeiter, Kunden und Lieferanten haben das Vertrauen in alte Geschäftsführung verloren. Wenn jetzt ein Sanierungsgeschäftsführer die Verantwortung für das Unternehmen übernimmt, kann neues Vertrauen entstehen. Die wichtigste Grundlage für eine erfolgreiche Sanierung.
Hier wird deutlich, wo die Vorteile eines Sanierungs-Geschäftsführers gegenüber einem reinem Sanierungsberater liegen: Er ist bereit, Verantwortung zu übernehmen. Allerdings ist die Aufgabenstellung eines Sanierungs-Geschäftsführers naturgemäß zeitlich begrenzt. Ist das Unternehmen in groben Strukturen saniert, beginnt wieder das Tagesgeschäft.
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