Steuer & Recht
Lohnsteueranmeldung und -bescheinigung elektronisch
Bonn (p). Die Lohnsteueranmeldung für Januar 2005 (fällig am 10. 2. 2005) sowie alle folgenden Lohnsteueranmeldungen müssen ab sofort elektronisch per Internet ans Finanzamt übermittelt werden. Außerdem ist nun der Startschuss für die elektronische Lohnsteuerbescheinigung gefallen.
Damit müssen Sie als Arbeitgeber mit maschineller Lohnabrechnung die Lohnsteuerbescheinigungen für Ihre Mitarbeiter auf elektronischem Weg an die Finanzverwaltung senden. Das gilt erstmals für die Lohnsteuer-Jahresbescheinigung 2004 (fällig am 28. 2. 2005). Die Lohnsteuerbescheinigung für das Finanzamt wird mit Ihrer Steuernummer und der so genannten eTIN (electronic Taxpayer Identification Number) des Mitarbeiters versehen. Ihrem Mitarbeiter händigen Sie dann einen Ausdruck davon ohne Ihre Steuernummer aus. Lohnsteuerkarten ohne Lohnsteuerbescheinigung können Sie nach Ablauf des Kalenderjahres weiter aufheben oder vernichten.

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