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Aus- & Weiterbildung
Mannheim (bgn). Alle wichtigen und aktuellen Daten zu gefährlichen Stoffen liefert das BGIA in seiner Gefahrstoffliste – BGIA-Report/2006. Die Liste enthält die vorgeschriebenen Einstufungen und Kennzeichnungen von Stoffen und Zubereitungen gemäß der EG-Richtlinie 67/548/EWG sowie die in der TRGS 905 »Verzeichnis krebserzeugender, erbgutverändernder oder fortpflanzungsgefährdender Stoffe« aufgeführten Stoffe. Weiterhin aufgenommen wurden die Luftgrenzwerte (TRGS 900 »Arbeitsplatzgrenzwerte«) und die Biologischen Arbeitsplatztoleranzwerte - BAT (TRGS 903).
Effektive Pressearbeit
Ein neues Buch aus dem HelfRecht-Verlag macht Firmenchefs fit für den zielgerichteten Dialog mit den Medien: „Im Gespräch statt im Gerede. mehr...