Anzeige
Formale Fehler auf der Homepage rufen Betriebsprüfer auf den Plan
§Ob Vergehen oder nur Versehen – die Technik macht keinen Unterschied. Für die Fahndung nach Steuersündern setzt der Fiskus seit geraumer Zeit einen sogenannten Internet-Crawler namens Xpider ein. Wie eine Spinne spannt die Software ein Netz, das Tag für Tag durchschnittlich 100.000 Webseiten erfasst. Sie sucht nach Ungereimtheiten, die auf Steuerhinterziehung hindeuten. Augenmerk richten die Finanzbehörden vor allem auf Betriebe, die Produkte oder Dienstleistungen online vertreiben. Doch es geraten auch viele Betriebe in die Fänge der Fahnder, die die Steuern vorschriftsmäßig bezahlen. Tückisch: Schon ein Tippfehler in der Steuernummer oder eine fehlende Angabe im Web-Impressum können eine Betriebsprüfung auslösen, warnen Experten. Das Portal bwr-media.de hat jetzt die sensibelsten Punkten zusammengestellt, die der Fiskus checkt.
Firmenname, Postanschrift: Die Daten müssen auf der Website vollständig sein. Eine Telefonnummer, Postfach-Adresse oder Mail-Adresse reichen nicht. Die Daten müssen identisch mit den Angaben im Handelsregister sein.
Kaptialgesellschaften: Der Name des Geschäftsführers und die Handelsregister-Nummer müssen ersichtlich sein.
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: Ist die Nummer im Impressum veröffentlicht? Ohne Tippfehler?
Preisangaben für Waren oder Dienstleistungen: Sind die Preise inklusive Umsatzsteuer und anderer Angaben wie Versandkosten angegeben?
Umsatzsteuer: Sind Bruttopreise für Verbraucher, Nettopreise für gewerbliche Kunden ausgewiesen? (mfi)