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Dortmund (mv). Je nach Bankinstitut werden sogenannte „geduldete“ Überziehungen des Geschäftskontos, die über den offiziell eingerichteten Überziehungskredit hinausgehen, meist hingenommen. Immerhin lohnen sich geduldete Überziehungen für die Bank, da neben dem normalen Kreditzins (je nach Kreditwürdigkeit bis zu zwölf Prozent) weitere Überziehungszinsen von bis zu etwa sechs Prozent hinzukommen.
Insgesamt kann die Gesamtzinsbelastung also fast 20 Prozent betragen. Besser und vor allem preiswerter ist eine vorübergehende offizielle Erhöhung der genehmigten Überziehung, die von der Bank in der Regel – akzeptable Kreditwürdigkeit des Unternehmers vorausgesetzt – auch problemlos genehmigt wird.