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EM am Arbeitsplatz mit „Augenmaß“ verfolgen

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Werden EM oder andere Sportveranstaltungen am Arbeitsplatz verfolgt, ist buchstäblich "Augenmaß" gefragt.

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Steuer & Recht

München (p). Nach einer Umfrage geben knapp die Hälfte aller Arbeitnehmer an, die EM-Spiele an ihrem Arbeitsplatz verfolgen zu wollen. Greifen sie dafür auf Arbeitsmittel zurück, riskieren sie unter Umständen die Kündigung. „Die private Nutzung des Dienst-PC, etwa zur Verfolgung von Spielbegegnungen als Live-Streaming aus dem Web, sollte nur mit ausdrücklicher Erlaubnis des Arbeitgebers erfolgen“, erläutert Anne Kronzucker, Rechtsexpertin bei der D.A.S., Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. „Ansonsten ist dies ein Verstoß gegen das Arbeitsrecht, das eine Abmahnung und im Wiederholungsfalle gar die Kündigung zur Folge haben kann.“ Selbst wenn der Chef Toleranz signalisiert, sollten Arbeitnehmer sich nicht zu sehr auf das Geschehen im Stadion konzentrieren: „Wird die Arbeitsleistung beeinträchtigt, liegt trotz einer Nutzungserlaubnis ein Kündigungsgrund vor“, erklärt die D.A.S.-Juristin. Gleiches gilt beim Einsatz eines privaten Endgerätes, etwa eines Radios oder UMTS-Handys. Das kann der Chef zwar nicht verbieten, der Mitarbeiter muss aber seine Aufgaben weiterhin „zügig und fehlerfrei“ erfüllen.

Ratsam wäre, dass der Arbeitgeber die Situation mit seinen Mitarbeitern bespricht und im Sinne des guten Betriebsklimas, zwar kulante, aber klare Vorgaben macht. Eventuell können auch Überstunden abgefeiert werden. Manchmal hilft auch ein Urlaubsantrag. Lehnt der Arbeitgeber ein Urlaubsgesuch ab, muss er dies allerdings mit dringenden betrieblichen Umständen begründen.

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