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Studie zeigt, dass verschmutzte Arbeitsflächen häufig ein größeres Problem darstellen
Sankt Der Einsatz von Einmalhandschuhen beim Verkauf loser Waren bringt keinen Vorteil für die Hygiene der Lebensmittel, stattdessen aber Nachteile für die Gesundheit der Mitarbeiter: Viele haben wegen der Handschuhe mit Hautproblemen zu kämpfen. Darauf weist der Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften in der jüngsten Ausgabe seiner Zeitschrift „Arbeit und Gesundheit“ (BG 7/05) hin.
Ermittelt wurden diese Erkenntnisse durch eine aktuelle Studie, bei der gleichzeitig allerdings Hygienemängel auf den Arbeitsflächen sichtbar wurden: Hygienisch bedenkliche Keime fanden sich deutlich seltener auf den Händen der Mitarbeiter als auf den Arbeitsflächen. Im Lebensmittelhandel werden sehr häufig Einweghandschuhe vom Personal benutzt. Das vermittelt dem Verbraucher das Gefühl, dass hier der Umgang mit Lebensmitteln einem höheren hygienischen Standard entspricht als das Arbeiten mit bloßen Händen und Hilfsmitteln. Eine Studie der Berufsgenossenschaft für den Einzelhandel (BGE), des Landesgesundheitsamtes Baden-Württemberg und der Fachhochschule Albstadt-Sigmaringen, Fachbereich Ernährungs- und Hygienetechnik zeigt jetzt allerdings, dass dieser Anschein trügt: Der Einsatz von Einmalhandschuhen beim Verkauf von unverpackten Lebensmitteln wie Fleisch, Wurstwaren, Fisch oder Käse führt demnach nicht zu einer verbesserten Hygiene.
Für die Studie haben die Forscher mehr als 400 Proben aus 68 Geschäften und Supermärkten während des Thekenverkaufs von Lebensmitteln gezogen und auf ihre Hygienestatus überprüft. Für den Hygienetest wurde die Keimzahl auf bloßen Händen, Einweghandschuhen und Arbeitsflächen bzw. Schneidebrettern ermittelt. Im Ergebnis der Untersuchung zeigte sich, dass aus hygienischen Gründen die Einmalhandschuhe keinen Vorteil bringen.
Bedenklich war allerdings die Verunreinigung der Arbeitsflächen. Sie wiesen eine höhere Keimzahl auf als bloße oder behandschuhte Hände. Parallel zu den Laboruntersuchungen besuchten Technische Aufsichtsbeamte der BGE die Betriebe während der Öffnungszeiten und füllten mit dem Personal Fragebögen aus. Dabei ging es sowohl darum, was die Beschäftigten über Lebensmittelhygiene wussten, als auch um ihre Erfahrung mit dem Gebrauch von Einweghandschuhen.
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