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Steuer-Tipp
Die Bundesregierung plant: Unter bestimmten Voraussetzungen soll sich die Abgabefrist der Einkommensteuererklärung für Steuerpflichtige verlängern.
Stuttgart (ms). Am 31. Mai eines jeden Jahres ist die Einkommensteuererklärung für das Vorjahr fällig. Aber: Die Bundesregierung plant nun, die Abgabefrist auf zwei Jahre zu verlängern. Gelten soll dies für Steuerpflichtige mit Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, Kapitaleinkünften, Renten usw., jedoch nicht für Unternehmer oder Steuerpflichtige mit Kapitaleinkünften oder Einkünften aus Vermietung/Verpachtung, Renten etc. über 13.000 Euro.
Mit der Vorschrift verringert sich der Verwaltungsaufwand der Steuerpflichtigen, wenn die Erklärung für zwei Jahre erstellt wird. Andererseits hat das Finanzamt damit den Finanzierungsvorteil von einem Jahr.
der Werbung werden im Bäckerhandwerk hauptsächlich gemacht? Stefan Glunk: Mir fällt auf, dass oft kein stimmiges Konzept von Ladenbau und Werbung existiert. mehr...