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Die geografischen Label zur Profilierung nutzen

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Thüringer Stollen hat mehr Tradition als Thüringer Rostbratwurst (g.g.A.) und wird möglicherweise als g.g.A. ins EU-Register eingetragen.

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Verkauf & Marketing

EU-Verordnung bietet Schutz für regionale Backwaren / Schutzmarke für eingetragene Lebensmittel als Marketinginstrument verwenden

Hamburg (p). Im Jahre 1710 befahl August der Starke, Kurfürst von Sachsen, der Meißner Bäckerzunft, ein leicht zerbrechliches Gebäck herzustellen. Der Grund: Seine Kuriere, die regelmäßig zwischen Dresden und Meißen verkehrten, genehmigten sich unterwegs gern einen Schluck Meißner Wein. Um dem Einhalt zu gebieten, sollten die Kuriere das zerbrechliche Gebäck fortan nach Dresden transportieren und bei ihrer Rückkehr unversehrt vorzeigen. Es war die Geburtsstunde der Meißner Fummel.

Heute ist das traditionsreiche Gebäck EU-weit vor Nachahmung geschützt. Die Eintragung als geschützte geographische Angabe gewährleistet, dass die Fummel nur in Meißen und nach klar definierten Qualitätskriterien hergestellt werden. Für die ortsansässige Konditorei Zieger, die seit fast 40 Jahren Alleinhersteller der Meißner Fummel ist, wurde das Gebäck inzwischen zum Markenzeichen. „Die Fummel sind eine Touristenattraktion und weit über die Grenzen Meißens und Sachsens hinaus bekannt“, berichtet Frank Zieger, Inhaber der Konditorei. “Um zu verhindern, dass windige Geschäftemacher den Bekanntheitsgrad der Meißner Fummel ausnutzen, haben wir sie als geographische Angabe schützen lassen.“

EU-weiter Schutz

Rund 700 Lebensmittel und Agrarerzeugnisse sind bereits bei der EU registriert. Zu den bekannten Beispielen zählen Südtiroler Speck, Camembert de Normandie, Kalamata Oliven und Spreewälder Gurken. Basis für den EU-weiten Schutz auf Basis der Herkunft bildet die Verordnung (EWG) Nr. 2081/92. Danach können die Produkte entweder als geschützte geographische Angabe (g.g.A) oder geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.) eingetragen werden. Die Verordnung (EWG) Nr. 2082/92 bescheinigt landwirtschaftlichen Erzeugnissen und Lebensmitteln besondere Merkmale unabhängig von ihrer Herkunft. Die eingetragene Bezeichnung dafür lautet garantiert traditionelle Spezialität (g.t.S.).

Aus dem Bereich Süß- und Backwaren genießen unter anderem Aachener Printen, Pane di Altamura (ein italienisches Weißbrot) und Brioche Vendéenne den Schutz vor Nachahmung sowie missbräuchlicher oder irreführender Verwendung. „Die Eintragung der Brioche Vendéenne als g.g.A. ist erfolgt, weil sowohl die industriellen als auch die handwerklichen Bäckereien das für die Vendée typische Produkt vor minderwertigen Nachahmungen schützen lassen wollten“, berichtet Georges Douteau, Direktor der Association Brioche de Vendée. „Mit der Eintragung können sich die Mitglieder der Schutzgemeinschaft Wettbewerbsvorteile sichern und ihre Marktposition ausbauen. Nur wer die Anforderungen der Spezifikation einhält, darf auch die Bezeichnung „Vendéenne“ benutzen. Für Marktteilnehmer, die sich nicht an die Spezifikation halten, ist das ein großer Verlust.“

Synergien durch Standards

Die Zusammenarbeit im Rahmen einer Schutzgemeinschaft erhöht gerade für kleinere und mittelständische Unternehmen die Schlagkraft und schafft Synergien. Eine gemeinsame Spezifikation ermöglicht ein systematisches Qualitätsmanagement und stellt die Weichen für gleich bleibend hohe Qualitätsstandards. Die Eintragung wertet das Produkt regional, national aber auch international auf. Die Einzigartigkeit der Bezeichnung ermöglicht eine klare Abgrenzung zu anderen Anbietern und verbessert gleichzeitig die eigene Position der Gemeinschaft gegenüber dem Handel. Gemeinsame Marketingstrategien unterstützen die Profilierung des Produktes im Markt und damit den Abverkauf nachhaltig.

Zahlreiche Institutionen unterstützen in den Bundesländern die Aktivitäten der Unternehmen zur Eintragung regionaler Produkte nachhaltig, so auch das Thüringer Landwirtschaftsministerium. Dr. Volker Sklenar, Landesminister für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt berichtet: „Zur inoga 2004 habe ich der Thüringer Bäckerinnung empfohlen, den Thüringer Stollen zum Schutz anzumelden. Die Bäckerinnung ist jetzt dabei, das Verfahren auf den zu Weg bringen.“

Die erste urkundliche Erwähnung des Thüringer Stollens geht auf das Jahr 1329 zurück. Damit ist er historisch älter als die Thüringer Rostbratwurst. Dieses bekannte Thüringer Produkt ist – ebenso wie Thüringer Leberwurst und Thüringer Rotwurst – als geschützte geographische Angabe bei der EU registriert. Der Herkunftsverband Thüringer und Eichsfelder Wurst und Fleisch (HTW) hat bisher gute Erfahrungen mit dem Schutz gemacht. Dazu der Verbandsvorsitzende Rainer Wagner: „Eine geographisch geschützte Herkunftsangabe ist für die Produktionsbetriebe ein bedeutendes wirtschaftliches Gewicht. Denn durch die Eintragung in das EU-Register ist gewährleistet, dass die Produkte nur in Thüringen hergestellt werden. Der Schutz ist konsequent und lässt sich im Rahmen einer Dachmarken-Kampagne sehr gut vermarkten.“

Produkte mit hohem Stellenwert

Viele deutsche Brot- und Gebäcksorten besitzen hohes Wertschöpfungspotenzial für die Region, in der sie hergestellt werden und die dort ansässigen Betriebe – vom Salzwedeler Baumkuchen bis zur Lüneburger Buchweizentorte. Eine Eintragung in das EU-Register könnte ein großer Gewinn für alle Beteiligten sein. Denn regionale Produkte haben einen hohen Stellenwert beim Verbraucher. Sie stehen für Frische, Qualität und Geschmack. Vor allem aber sind sie etwas Besonderes in den ansonsten weitgehend standardisierten Sortimenten.

Unsere europäischen Nachbarn nutzen die Vorteile des EU-Schutzes bereits sehr stark: In Portugal sind inzwischen 92 Produkte bei der EU registriert, in Italien 137 und in Frankreich 138. Bei uns tragen 36 Produkte die Schutz-Label g.g.A. oder g.U. Allerdings werden die deutschen Marktteilnehmer in vielen Lebensmittelbereichen zunehmend aktiver. So wurden im vergangenen Jahr mehrere Anträge auf Registrierung von Fleisch- und Wurstwaren gestellt. Auch die Erzeuger verschiedener Obst- und Gemüsesorten haben sich inzwischen zu Schutzgemeinschaften zusammengeschlossen, die den EU-Schutz für ihre Produkte erwirken wollen. Das Backwaren-Sortiment ist in Deutschland stark geprägt durch Gattungsbezeichnungen. Die Schwarzwälder Kirschtorte beispielsweise wird heute in aller Welt gebacken. Dennoch gibt es eine Vielzahl von Backwaren, deren Namen noch nicht zu Gattungsbezeichnungen geworden sind und die von dem EU-Schutz profitieren könnten. Durch eingetragene Brot- oder Gebäckspezialitäten könnten sich regionale Bäcker gegenüber ihren Kunden profilieren und Marktvorteile im zunehmenden Wettbewerb sichern.

Informations-Plattform

Die CMA Centrale Marketing-Gesellschaft der deutschen Agrarwirtschaft hat bereits Anfang 2003 eine bundesweite Informationskampagne gestartet, um über die Verordnungen und die damit verbundenen Marketingmöglichkeiten zu informieren. Darüber hinaus wurde im Rahmen einer von der EU-Kommission mitfinanzierten Kampagne unter anderem die Internet-Plattform www.geo-schutz.de eingerichtet. Hier sind Informationen zu den Schutz-Labels sowie zu Antragstellung, Verfahren und Bildung einer Schutzgemeinschaft zu finden.

www.geo-schutz.de

Tel.: (040) 43175-184

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