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Das Verbands-Siegel zur Profilierung nutzen

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Die einzelnen Bio-Verbände haben unterschiedliche Philosophien

Ein Großteil der Bäckereien, die Bio-Backwaren herstellen, nutzt die Möglichkeit der Kooperation mit einem oder mehreren der Anbauverbände des Ökologischen Landbaus.

Über die EG-Bio-Verordnung hinaus setzt man so auch als Bäckerei Maßstäbe hinsichtlich Rohstoffherkunft, Verarbeitung und Vermarktung.

Die einzelnen Verbände gehen mit ihren Richtlinien zur landwirtschaftlichen Produktion und der Verarbeitung teilweise sehr weit über die Vorgaben der EG-Bio-Verordnung hinaus. Bei Demeter zum Beispiel spricht man von der biologisch-dynamischer Bewirtschaftung. Hierzu gehört, dass ein Landwirt sowohl Tierhaltung als auch Ackerbau betreiben muss. Nur so kann der natürliche Kreislauf auf dem Hof erzeugt werden.

Unterschiedliche Ansprüche

In der Backstube machen sich die weitergehenden Richtlinien auch bemerkbar. Während die EG-Bio-Verordnung die Verwendung von Ascorbinsäure zulässt, verzichten die meisten Anbauverbände darauf. Bioland, Naturland und Co. stellen entsprechende Listen mit Rohstoffen auf, die verwendet werden dürfen. Aber auch die „ganz normalen“ Rohstoffe müssen nach Richtlinien des entsprechenden Verbandes bezogen werden.

Vorteile eines Verbandszeichens

Klare Positionierung am Bio-Markt.

Unterstützung durch den Verband bei Fragen des Rohstoffbezuges, der Herstellung und der Vermarktung.

Hohe Aufmerksamkeit durch den Bekanntheitsgrad der Verbandszeichen.

Synergieeffekte für die Bäckerei durch Öffentlichkeitsarbeit des Verbandes.

Adressen

Arbeitsgemeinschaft Ökologischer Landbau:

Demeter

Tel.: (06155) 84690

www.demeter.de

Bioland

Tel.: (07161) 910120

www.bioland.de

Biokreis

Tel.: (0851) 32333

www.biokreis.de

Naturland

Tel.: (089) 8545071

www.naturland.de

Anog

Tel.: (0228) 461262

ECO VIN

Tel.: (06133) 1640

www.ecovin.com

Gäa

Tel.: (0351) 4012389

www.gaea.de

Ökosiegel

Tel.: (05808) 1834

Biopark

Tel.: (038738) 70309

www.biopark.de

Bio-Siegel

Als einziges Bio- bzw. Öko-Zeichen ist das Bio-Siegel derzeit in Deutschland unter strafrechtlichem Schutz. Die Verwendung dieses markenrechtlich geschützten Zeichens wird durch das Öko-Kennzeichengesetz und die Öko-Kennzeichnungsverordnung geregelt.

Dem Öko-Kennzeichengesetz liegen die Anforderungen der EG-Öko-Verordnung zugrunde – darum auch der Zusatz „nach EG-Öko-Verordnung“ auf dem Bio-Siegel. Mit dem Bio-Siegel können nur Erzeugnisse gekennzeichnet werden, die entsprechend der EG-Öko-Verordnung produziert und kontrolliert werden und deren Zutaten landwirtschaftlichen Ursprungs zu mindestens 95 Prozent aus dem ökologischen Landbau stammen. Mit der Verwendung des Bio-Siegels ist natürlich auch die Zertifizierung verbunden.

Wer das Bio-Siegel erstmals zur Kennzeichnung seiner Produkte verwenden will, muss dies seit 1.Januar 2006 der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) anzeigen. Bisher ging die Meldung an die Informationsstelle Bio-Siegel. Das entsprechende neue Formblatt kann heruntergeladen werden unter www.bio-siegel.de (pf)

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