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Verkauf & Marketing
Am 1. Mai ist die letzte Stufe der Pfandpflicht auf Einweggetränkeverpackungen in Kraft getreten. In einer neuen Broschüre informiert der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) über den aktuellen Sachstand. Von einzelnen Ausnahmen abgesehen, muss nun grundsätzlich jeder Händler jede Einweggetränkeverpackung zurücknehmen. Außerdem werden zusätzliche Getränke bepfandet. Die neue Publikation bietet einen Überblick über die Pfandpflicht auf Einweggetränkeverpackungen. Sie schließt dabei die relevanten Neuregelungen der Vierten Verordnung zur Änderung der Verpackungsverordnung ein, beschreibt die Ausnahmen und hilft bei der praktischen Umsetzung.
E-Mail:
bestellservice@verlag.dihk.de
oder auf der DIHK-Website in der Rubrik „Publikationen“.
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