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Bewusst „Luftnummer“ produziert


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Ernährungs- & Warenkunde

Verbraucherzentrale kritisiert industrielle Mogelpackungen als Verbrauchertäuschung

Lebensmittelpackungen erweisen sich häufig als „Luftnummern“. Vor allem Gebäck- und Knabberartikel werden viel zu luftig verpackt. Das ergaben stichprobenartige Messungen durch die Verbraucherzentrale Hamburg und die Eichdirektion Nord.

Von den 37 Verdachtsproben entsprachen 21 Verpackungen, entsprechend 57 Prozent, nicht den gesetzlichen Vorgaben, so die Angaben der Verbraucherzentrale.

Durchschnittlich enthielten die Verpackungen etwa 40 Prozent Luft. Doch nach dem Eichgesetz dürfte eine Packung keine größere Füllmenge vortäuschen, als tatsächlich darin enthalten ist.

Die Verbraucherschützer kritisieren zum einen eine Täuschung der Konsumenten, zum anderen aber auch den entstehenden überflüssigen Verpackungsmüll.

Unter den Verdachtsproben befanden sich zehn Gebäck- und Kekstüten. Dabei fanden die Prüfer zum Beispiel eine Verpackung von Haferflockengebäck, in der 30 bis 40 Prozent mehr Kekse Platz gefunden hätten. Bei Schaumküssen bestand die Packung zu über 55 Prozent aus Leerraum und bei Grießbrei waren nur 5 Zentimeter der 16 Zentimeter hohen Packung mit Inhalt befüllt.

Auch Silke Schwartau von der Verbraucherzentrale Hamburg glaubt nicht, dass die Hohlräume technisch bedingt seien. Hersteller nutzten die Verpackungsgestaltung eher als wichtiges Marketinginstrument. Die Größe habe einen entscheidenden Einfluss auf das Kaufverhalten. Von manchen Herstellern werde so viel Luft wie möglich eingepackt, damit die Verbraucher mehr Inhalt vermuten.

Die Verbraucherzentrale warnt vor den Folgen der luftigen Verpackungsgestaltung: Die Verbraucher würden getäuscht. Zudem entstehe überflüssiger Verpackungsmüll.

Nicht zuletzt werde das Klima belastet, wenn Luft per Lkw oder Flugzeug transportiert wird. „Einsparungen von über 30 Prozent sind bei vielen Packungen möglich“, schätzt Silke Schwartau.

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