Technologie_Technik
Zusatzstoffe im Visier
Farbstoffe: Empfohlene Aufnahmemenge herabgesetzt

Vor allem die bunten Überzüge von Süßigkeiten können Azofarbstoffe wie E 102, E104, E122 oder E144 enthalten.
Dabei handelt es sich um künstliche Farbstoffe, die z. B. in alkoholfreien Getränken, Backwaren, Süßigkeiten oder Desserts verwendet werden. Nach Prüfung aller verfügbaren Daten hat das Gremium die zulässigen täglichen Aufnahmemengen (ADI) für die künstlichen Lebensmittelfarbstoffe „Chinolingelb“ (E104), „Gelborange S“ (E110) und „Cochenillerot A“ (E124) herabgesetzt.
Experten gehen deshalb davon aus, dass die nunmehr empfohlene Aufnahmemenge dieser Farbstoffe von Erwachsenen und Kindern überschritten wird. Für drei weitere zu bewertende Farbstoffe – „Tartrazin“ (E102), „Azorubin“ (E122), „Allurarot AC“ (E129) – sprach das Gremium nach Prüfung der zurzeit verfügbaren Daten keine Änderung der zulässigen täglichen Aufnahmemengen aus.
Tartrazin kann bei einem kleinen Teil der Bevölkerung Unverträglichkeitsreaktionen wie z. B. Hautirritationen hervorrufen. In bezug auf die anderen fünf Lebensmittelfarbstoffe (Chinolingelb, Gelborange S, Cochenillerot A, Azorubin und Allurarot AC) konnten aufgrund der begrenzten Zahl zur Verfügung stehender wissenschaftlicher Nachweise keine Schlussfolgerungen bezüglich eines möglichen Kausalzusammenhangs zwischen den Farbstoffen und Unverträglichkeitsreaktionen gezogen werden.
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