Service

Zinsvorteile versteuern

Freibetrag von 2600 Euro bei Arbeitgeberdarlehen


Rellingen (bkv). Gewährt ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern als Alternative zu einer Bankfinanzierung ein sogenanntes Arbeitgeberdarlehen, so kann dies unter Umständen auch lohnsteuerrechtliche Konsequenzen haben. Arbeitgeberdarlehen sind gerade dann für den Mitarbeiter interessant, wenn ihm der Arbeitgeber einen günstigeren Zinssatz anbietet, als dies bei Banken üblich ist. Der sich hieraus ergebene Zinsvorteil ist grundsätzlich als geldwerter Vorteil lohnsteuerpflichtig.

Lohnsteuerpflichtig sind Zinsersparnisse erst dann, wenn im jeweiligen Monat die Gesamtkreditsumme aller einem Mitarbeiter gewährten Arbeitgeberdarlehen den Betrag von 2600 Euro übersteigt.

Übersteigt die Gesamtsumme aller Arbeitgeberdarlehen den Betrag von 2600 Euro, ist der Zinsvorteil des Mitarbeiters nach dem Unterschiedsbetrag, der sich zwischen dem marktüblichen Zinssatz für ein vergleichbares Darlehen und dem konkret vereinbarten Zinssatz ergibt, zu berechnen. Erstmals dürfen für den Nachweis eines günstigeren marktüblichen Zinssatzes auch Internetangebote einbezogen werden. Das führt dazu, dass wohl in den meisten Fällen ein lohnsteuerpflichtiger geldwerter Vorteil nicht vorliegt bzw. nur sehr gering ausfällt.

Abzustellen ist jeweils auf den marktüblichen Zinssatz zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Aus Vereinfachungsgründen kann dabei auch auf die von der Deutschen Bundesbank festgestellten Effektivzinssätze abzüglich eines Abschlages von vier Prozentpunkten abgestellt werden.

Auch Lohn- und Gehaltsvorschüsse werden als (zinslose) Arbeitgeberdarlehen behandelt und können Lohnsteuer auslösen.


Artikel vom 08.12.2008
Drucken 

Weitere Nachrichten aus Praxis vom 08.12.2008:

Senioren wollen gut und gesund essen
PraxisTipp
Neue Roggen-Backrezepte
Veredeln im Laden
Berechnen und gestalten
Sahnegenuss fürkalte Wintertage
Laden-Check per PDA
Üppige Hülle, saftige Fülle
Funktioneller Gerätetisch
Ausgeglichen ernähren

Kommentare

Aktuelle Meldungen aus Praxis


Abonnenten Bereich



Hilfe




Rezept der Woche

Tomaten-Brötchen
Rezept der Woche Gebäck mit Haferkleie und getrockneten Tomaten mehr ...




ABZ Newsletter

Nutzen Sie als Abonnent kostenlos unseren wöchentlichen Informationsdienst per E-Mail.

Jetzt anmelden!