Steuer & Recht
Werte wurden angehoben
Pfändungsfreigrenzen immer berücksichtigen
Rellingen (bkv). Wie bereits berichtet, erfolgte eine Anpassung der Pfändungsfreigrenzen zum 1. Juli 2005. Im Schnitt wurden die Werte um 5,93Prozent angehoben.
Die neuen Werte sind bei der Lohn- und Gehaltsabrechnung ab diesem Zeitpunkt automatisch zu berücksichtigen.
Übersteigt das Arbeitsentgelt den Betrag, bis zu dessen Höhe es je nach der Zahl der Personen, denen der Schuldner Unterhalt gewährt, unpfändbar ist, so ist es hinsichtlich des überschießenden Betrags zu einem bestimmten Teil pfändbar.
Welche Beträge im konkreten Fall pfändbar sind, ergibt sich aus den entsprechenden Tabellen, die der Gesetzgeber zusammen mit der Bekanntmachung der neuen Pfändungsfreibeträge veröffentlicht. Pfändbare Beträge ergeben sich aufgrund der neuen Werte immer dann, wenn die in unten stehender Tabelle notierten Nettoeinkünfte überschritten werden.
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