Steuer & Recht

Werte wurden angehoben

Pfändungsfreigrenzen immer berücksichtigen


Rellingen (bkv). Wie bereits berichtet, erfolgte eine Anpassung der Pfändungsfreigrenzen zum 1. Juli 2005. Im Schnitt wurden die Werte um 5,93Prozent angehoben.

Die neuen Werte sind bei der Lohn- und Gehaltsabrechnung ab diesem Zeitpunkt automatisch zu berücksichtigen.

Übersteigt das Arbeitsentgelt den Betrag, bis zu dessen Höhe es je nach der Zahl der Personen, denen der Schuldner Unterhalt gewährt, unpfändbar ist, so ist es hinsichtlich des überschießenden Betrags zu einem bestimmten Teil pfändbar.

Welche Beträge im konkreten Fall pfändbar sind, ergibt sich aus den entsprechenden Tabellen, die der Gesetzgeber zusammen mit der Bekanntmachung der neuen Pfändungsfreibeträge veröffentlicht. Pfändbare Beträge ergeben sich aufgrund der neuen Werte immer dann, wenn die in unten stehender Tabelle notierten Nettoeinkünfte überschritten werden.


Artikel vom 21.10.2005
Drucken 

Weitere Nachrichten aus Praxis vom 21.10.2005:

Adressen rund um Hygiene
Technologie in Detmold
Clever fahren – 25 Prozent Sprit sparen
Trinkjoghurt wird immer beliebter
Tücher monatlich waschen
Anschriften von Veranstaltern
Seminare Oktober bis Dezember 2005
Mit dem „Flechtwagen“ flechten lernen
Die Reinheit der Rohstoffe ist oberstes Gebot
Daten & Fakten

Kommentare

Aktuelle Meldungen aus Praxis


Abonnenten Bereich



Hilfe




Rezept der Woche

Tomaten-Brötchen
Rezept der Woche Gebäck mit Haferkleie und getrockneten Tomaten mehr ...




ABZ Newsletter

Nutzen Sie als Abonnent kostenlos unseren wöchentlichen Informationsdienst per E-Mail.

Jetzt anmelden!