Steuer & Recht
Wenn Teilzeit zum Vollzeitanspruch wird
Regelmäßige Überstunden können als stillschweigende Übereinkunft gewertet werden
Rellingen (bkv). Überstunden sind Arbeitsstunden, die der Arbeitnehmer über seine individuell vertraglich oder tariflich vereinbarte Arbeitszeit hinaus leistet. Besonderes bei teilzeitbeschäftigten Mitarbeitern ergeben sich in der Praxis Probleme, weil die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden vieler Mitarbeiter in erheblichem Maße über die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit hinaus gehen.
Einer Entscheidung des LAG-Hamm vom 4. Juni 2006 (Az.: 8 Sa 2046/05) lag der Sachverhalt zugrunde, dass eine Arbeitnehmerin nach dem zugrunde liegenden Arbeitsvertrag nur für 28,5 Stunden/Woche beschäftigt war. Sie leistete jedoch über Jahre hinweg Arbeitsstunden im Umfang einer Vollzeitkraft. Als der Arbeitgeber die Arbeitsleistung wieder auf 28,5 Stunden/Woche „herunterfahren“ wollte, klagte die Arbeitnehmerin auf Beschäftigung im bisherigen Umfang mit entsprechender Bezahlung und bekam Recht.
Begründung: Wer über einen längeren Zeitraum regelmäßig Überstunden anordnet oder Überstunden einzelner Mitarbeiter duldet, riskiert, dass aus den Überstunden eine tatsächliche geschuldete Leistung wird, also eine Arbeitszeit als vereinbart gilt, die über die vertraglich vereinbarte Stundenzahl hinausgeht. Maßgeblich ist dann nicht mehr der Text im Arbeitsvertrag, sondern der wirkliche Wille der Vertragsparteien, der durch das gelebte Rechtsverhältnis zum Ausdruck kommt. Der Umfang dieser stillschweigend vereinbarten Arbeitszeit ergibt sich dann aus den praktizierten Arbeitszeiten der vergangenen Jahre.
Tipp: Versuchen Sie regelmäßige Mehrarbeitsstunden zu vermeiden und gleichen diese kurzfristig durch Freizeit aus, indem Sie ein Arbeitszeitkonto einführen. Achten Sie genau darauf, dass die Arbeitnehmer den Arbeitsplan einhalten und stellen Sie klar, dass nur angeordnete Überstunden bezahlt werden. Gerade beim Einsatz von Stechuhren besteht die Gefahr, dass sich Arbeitnehmer länger als notwendig am Arbeitsplatz aufhalten.
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