Unternehmensführung
Wasser wird verarbeitet
Abwassergebühren können reduziert werden
Stuttgart (ott). Die Abwassergebühren sind im Laufe der letzten Jahre immer wieder erhöht worden. Ursächlich dafür war die Finanznot der Gemeinden und die gestiegenen Anforderungen an den Umweltschutz.
Die derzeitige Höhe der Abwassergebühren ist Anlass, über Einsparungsmöglichkeiten nachzudenken. Dabei ist davon auszugehen, dass es auf die Abwassermenge ankommt; dafür wird unterstellt, dass Abwasser in demselben Umfang anfällt, wie Frischwasser bezogen worden ist, was sich aus den Mengenzählern des Wasserversorgungsunternehmens ergibt. Soweit das bezogene Frischwasser auf dem Grundstück tatsächlich verbraucht – also nicht nur gebraucht – wird, entfällt die Einleitung in den Abwasserkanal und damit auch der sich sonst darauf ergebende Abwasserbeseitigungsaufwand.
Nicht jeder Kubikmeter kommt in den Kanal
Generell ist davon auszugehen, dass nicht jeder Kubikmeter bezogenen Frischwassers dem Kanal zugeführt wird, was aber nicht ausreicht, eine Ermäßigung der Abwassergebühren zu erreichen.
Die Gemeinden tragen dem vielfach dadurch Rechnung, dass sie in ihre Gebührensatzung hineinschreiben, dass eine bestimmte Abwassermenge für die Gebührenbemessung unberücksichtigt bleibt. Allein deshalb ist es geboten, die örtliche Abwassergebührensatzung heranzuziehen, wenn über die Höhe der Abwassergebühren nachgedacht werden soll. Was von der bezogenen Frischwassermenge für die Abwassergebühren pauschal abgesetzt wird, bestimmt jede Gemeinde für sich. Kaum dürfte ein pauschaler Abzug von 10 Prozent in Frage kommen, aber ein Abzug von 15 Kubikmeter, obgleich diese sogenannte Bagatellgrenze manchmal höher festgelegt worden ist. Wenn ein Grundstückseigentümer meint, die von ihm nicht abgeführte Abwassermenge wäre nicht höher als die in der örtlichen Gebührensatzung angegebene Bagatellmenge, könnte er eigentlich auf weitere Überlegungen zu den Einsparmöglichkeiten verzichten. Er muss sonst davon ausgehen, dass es seine Sache ist nachzuweisen, in welchem Umfang die Abführung des Abwassers unter der Menge des bezogenen Frischwassers liegt. Dafür können eventuell Erfahrungswerte angeführt werden, die sich aus der Art der Frischwasserverwendung ergeben.
0,75 Kubikmeter Wasser auf eine Tonne Mehl
Für die Herstellung von Backwaren aller Art wird Frischwasser benötigt, das teilweise verdampft, teilweise Teigbestandteil wird. Es hat sich die Meinung entwickelt, dass auf eine Tonne verarbeitetes Mehls 0,75 Kubikmeter Frischwasser entfällt und nicht dem Kanal zugeführt wird. Wenn dieser Frischwasserverbrauch von der Gemeinde anerkannt wird, ist ein Nachweis entbehrlich.
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