Unternehmensfuehrung
Was muss ein guter Steuerberater leisten?
Erstellung der Jahresabschlüsse reicht nicht / Aktive „Gestaltungsberatung“ und Informationspolitik gefragt

Ein guter Steuerberater berät vorausschauend für eine optimale Steuergestaltung und ist auch als Unternehmensberater tätig. Foto: Imago Foto: Imago
Die meisten Bäcker, die einen Betrieb haben und gewerblich tätig sind, werden zu mehreren Steuern – Einkommen-, Umsatz-, Gewerbesteuer – veranlagt und haben als „Pfadfinder im Steuerdschungel“ einen Steuerberater. Oft wissen sie nicht, ob sie bei diesem in guten oder schlechten Händen sind.
Obgleich ihre Honorare vergleichsweise hoch sind und bei den Ausgaben bzw. Kosten des Bäckermeisters erheblich zu Buche schlagen, lässt bei nicht wenigen Beratern die Servicequalität zu wünschen übrig. Befragungen haben ergeben, dass beinahe jeder zweite Mandant den Steuerexperten für unzuverlässig und zu teuer hält. Doch daraus den Schluss zu ziehen, ganz auf fachkundige Beratung zu verzichten, kann sich als verhängnisvoll erweisen.
Klassische Beraterleistungen
Bestehen Sie darauf, dass der Steuerberater mit Ihnen einen Mandatsvertrag abschließt, in dem seine Leistungspflichten aufgeführt sind. Diese werden sich überwiegend auf den deklaratorischen Bereich erstrecken:
Anfertigung der Steuererklärung, Kontrolle der Steuerbescheide, Erledigung der Finanz- und Personalbuchführung, Vorschläge zur Steuergestaltung, Assistenz bei Betriebsprüfungen, Vertretung bei Rechtsstreitigkeiten mit dem Finanzamt.
Diese Leistungen können für den Mandanten ausreichen, wenngleich sie nur das Standardprogramm umfassen, das jeder Steuerberater bieten sollte.
Viele Mandanten halten es für einen Qualitätsbeweis, wenn das Finanzamt im Steuerbescheid zu exakt denselben Zahlen kommt, die der Steuerberater in der Steuererklärung ermittelt hat. Das kann aber auch ein Hinweis darauf sein, dass der Berater gegenüber dem Finanzamt keine Risiken eingeht.
Berater als vielseitiger Coach
Ein guter Steuerberater muss in der Lage sein, alle Dienstleistungen, die sich aus der Auswertung der betrieblichen Zahlen des Mandanten ergeben, aus einer Hand anzubieten. Er hat damit den Weg von der Deklaration (Buchhaltung, Dokumentation, Jahresabschluss) zur Gestaltungsberatung (Steueroptimierung, Finanzierung) vollzogen.
Der gute Steuerberater beobachtet ständig die Unternehmenskennzahlen des Mandanten, warnt ihn, wenn die Zahlen zur Besorgnis Anlass geben und bespricht mit ihm Abhilfemöglichkeiten. Er berät vorausschauend hinsichtlich einer optimalen Steuergestaltung und ist auch gelegentlich als Unternehmensberater tätig, z.B. wenn es um Probleme der Rentabilitäts- und Kostenanalyse oder um Investitionsentscheidungen geht.
Buchhaltung als Testfall: Grundsätzlich gehört es auch zu den klassischen Aufgaben des Steuerberaters, die Buchhaltung des Mandanten im eigenen Büro zu erledigen. Das ist für den Mandanten die kostenintensivste Lösung. Ein guter Steuerberater übernimmt diese Aufgaben aber nicht „stillschweigend“ und stellt das Honorar dafür in Rechnung, sondern erörtert weitere kostensparende Möglichkeiten (Buchhaltungsservice, selbstständiger Buchhalter). Vielleicht schafft er auch die Möglichkeit, dass der Mandant selbst die Buchhaltung übernimmt.
Den passenden Berater finden
Nicht nur Existenzgründer suchen einen passenden Berater, sondern auch all diejenigen Mandanten, die mit der Leistung ihres Beraters unzufrieden sind. Es ist nun allerdings nicht leicht, den kompetenten Fachmann zu finden, weil es zu viele gibt. Ein werbewirksamer Eintrag im Telefon- oder Branchenbuch genügt nicht, um die geeignete Wahl zu treffen. Oft führt die Empfehlung von Kollegen und Bekannten weiter.
Außer den Steuerberatern tummeln sich auf dem Markt Wirtschaftsprüfer, Fachanwälte für Steuerrecht, vereidigte Buchprüfer, Buchführungshelfer und Lohnsteuerhilfsvereine. Der Berater kann schließlich auch im Internet gefunden werden. Hier gibt es den Steuerberater-Suchservice www.dstv.de des Deutschen Steuerberaterverbandes. Führen Sie ein erstes Gespräch mit den Beratern aus Ihrer engeren Wahl, denn der „persönliche Draht“ ist eine wesentliche Voraussetzung für die künftige Zusammenarbeit.
Kriterien für die Berater-Wahl
Erste Eindrücke gewinnen Sie bereits im Vorfeld: Internetauftritt, Erscheinungsbild, Bekanntheitsgrad, Gütesiegel, Wartezeit, Sympathie. Suchen Sie den potenziellen Berater in seinem Umfeld auf und gewinnen Sie einen Eindruck. Scheuen Sie sich nicht, den Beraterkandidaten nach Referenzen, Fortbildungsnachweisen, Honorarhöhe und Abrechnungsmodalitäten zu fragen und machen Sie, wenn Sie sich nicht sicher sind, eine Probezeit mit ihm aus. Sie gewinnen dabei folgende zusätzliche Anhaltspunkte:
Steht Ihnen, auch wenn Sie ein „kleiner Fisch“ sind, der Berater selbst zur Verfügung oder werden Sie von einem Mitarbeiter „abgespeist“?
Macht er von sich aus Vorschläge und gibt er Ihnen konkrete Ratschläge und Hinweise zu steuerlichen Möglichkeiten und Förderprogrammen?
Überprüft er Ihre Investitionsvorhaben und Darlehenskonditionen?
Sorgt er für Steuerersparnisse innerhalb der Familie?
Nennt er Ihnen aktuelle Änderungen der steuerlichen Gesetzeslage?
Behält er seine Anfangsaktivität Ihnen gegenüber bei?
Verfolgt er den steuerlich „geraden“ Weg und gleitet nicht in „Grauzonen“ ab?
Beraterwechsel leicht gemacht
Wenn Sie längerfristig mit Ihrem Berater zusammengearbeitet und festgestellt haben, dass er Ihren Vorstellungen und Ansprüchen nicht (mehr) genügt, sollten Sie einen Wechsel anstreben. Da Steuerberaterverträge mit dem Gegenstand der laufenden steuerlichen Beratung in der Regel als Dienstverträge zu beurteilen sind, sind sie ohne Einhaltung von Fristen kündbar (§627 BGB). Der Steuerberater kann nur Vergütung für bereits erbrachte Leistungen verlangen.
Ein Geschäftsbesorgungsvertrag mit Werksvertragscharakter (z.B. einmalige Aufträge, wie Erstatten von Gutachten, einmalige Auskünfte) sind die große Ausnahme. Auch hier ist eine Kündigung (nur aus wichtigem Grund!) nach §649 BGB bis zur Vollendung des Werks möglich.
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