Aus- & Weiterbildung

Was ist zu beachten?

Der richtige Umgang mit dem Erlaubnisschein


äJeder Stromversorger erhält ein Original des Erlaubnisscheins

äMehrere Versorger: Mehrausfertigungen beim Hauptzollamt beantragen und den Versorgern vorlegen

äJede eingehende Stromrechnung prüfen: 1,23 Cent Stromsteuer!

äFilialeröffnung mit neuem Stromversorger: Mehrausfertigung des Scheines beim Versorger vorlegen

äAnmeldung einer neuen betrieblichen Abnahmestelle: Dem Stromversorger mitteilen, dass ein Erlaubnisschein vorliegt

äBeendigung des Liefervertrages mit dem Versorger: Schein zurückfordern

äSchließung der Firma: Schein zurück zum Hauptzollamt

äÜbergabe der Firma an Nachfolger: Schein zurück zum Zollamt und neue Erlaubnis beantragen

äUmfirmierung: Erlaubnisschein zurück zum Hauptzollamt und neue Erlaubnisbeantragen

äVerbrauch verringert sich auf weniger als 25 MWh: Schein zurück zum Hauptzollamt oder verringerten Verbrauch zur Steuer anmelden

äJedes Jahr prüfen, ob zusätzliche Erstattungen für Strom- und Mineralölsteuer möglich sind!

Amtliche Meldefristen

Bis 31. 5. – Abgabe der Stromsteuer-Anmeldung beim Hauptzollamt

Bis 25. 6. – Zahlung der angemeldeten Stromsteuer an das Zollamt

Weitere Informationen:

Andrea Stanzel

Tel. (05031) 515331

E-Mail: info@beratung-stanzel.de


Artikel vom 11.05.2006
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