Aus- & Weiterbildung
Was ist zu beachten?
Der richtige Umgang mit dem Erlaubnisschein
äJeder Stromversorger erhält ein Original des Erlaubnisscheins
äMehrere Versorger: Mehrausfertigungen beim Hauptzollamt beantragen und den Versorgern vorlegen
äJede eingehende Stromrechnung prüfen: 1,23 Cent Stromsteuer!
äFilialeröffnung mit neuem Stromversorger: Mehrausfertigung des Scheines beim Versorger vorlegen
äAnmeldung einer neuen betrieblichen Abnahmestelle: Dem Stromversorger mitteilen, dass ein Erlaubnisschein vorliegt
äBeendigung des Liefervertrages mit dem Versorger: Schein zurückfordern
äSchließung der Firma: Schein zurück zum Hauptzollamt
äÜbergabe der Firma an Nachfolger: Schein zurück zum Zollamt und neue Erlaubnis beantragen
äUmfirmierung: Erlaubnisschein zurück zum Hauptzollamt und neue Erlaubnisbeantragen
äVerbrauch verringert sich auf weniger als 25 MWh: Schein zurück zum Hauptzollamt oder verringerten Verbrauch zur Steuer anmelden
äJedes Jahr prüfen, ob zusätzliche Erstattungen für Strom- und Mineralölsteuer möglich sind!
Amtliche Meldefristen
Bis 31. 5. – Abgabe der Stromsteuer-Anmeldung beim Hauptzollamt
Bis 25. 6. – Zahlung der angemeldeten Stromsteuer an das Zollamt
Weitere Informationen:
Andrea Stanzel
Tel. (05031) 515331
E-Mail: info@beratung-stanzel.de
Weitere Nachrichten aus Praxis vom 11.05.2006:
Gewinnerbrot mit Quinoa
Sozialaktion bei Terbuyken
Gunst der Stunde genutzt
Hier ist die Fußball-WM in aller Munde
Broschüre zur Pfandpflicht
Das Tim Mälzer-Brötchen
Hände schnell desinfiziert
Ausschankwagen„On Tour“
Mit Kältetechnik für Geschmack sorgen
Neue Techniken auf der iba

RSS

Zur Bildergalerie "Backkongress 2011"