Aus- & Weiterbildung

Wann endet die Ausbildung?


Stuttgart (p). In der Praxis kommt es immer wieder zu Meinungsverschiedenheiten zwischen Ausbildungsbetrieb und Auszubildenden, wann ein Ausbildungsverhältnis endet.

Grundsätzlich endet nach § 21 Abs. 1 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) ein Berufsausbildungsverhältnis mit dem Ablauf der Ausbildungszeit.

Legt jedoch ein Auszubildender vor Ablauf der Ausbildungszeit erfolgreich die Abschlussprüfung ab, so endet das Berufsausbildungsverhältnis mit Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses durch den Prüfungsausschuss (§ 21 Abs. 2 BBiG).

Dies stellt das neue Berufsbildungsgesetz (BBiG) klar, das im Rahmen des Berufsbildungsreformgesetzes zum 1. April 2005 in Kraft getreten ist.

Der Gesetzgeber hat damit der ständigen bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) Rechnung getragen.


Artikel vom 25.11.2005
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