Steuer & Recht

Wann besteht Versicherungspflicht ?

Entgeltfortzahlungsversicherung und Erstattung von Lohnfortzahlungen


Rellingen (bkv). Bereits zum 1.Januar 2006 hatte sich das Aufwendungsausgleichgesetz (Entgeltfortzahlungsversicherung) geändert.

Aufgrund einer aktuellen Anfrage möchten wir noch einmal über die Auswirkungen dieser Änderung informieren.

Umlageverfahren U1 – Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

Neu: Verpflichtend für Unternehmen, die regelmäßig nicht mehr als 30 Arbeitnehmer beschäftigen (vorher 20 Arbeitnehmer). Neu ist auch die Ausweitung auf alle Arbeitnehmer (vorher nur für Arbeiter).

Umlageverfahren U2 – Mutterschaftsaufwendungen

Neu: Verpflichtend für alle Unternehmen (vorher nur für Unternehmen mit nicht mehr als 20 Arbeitnehmern).

Damit sind alle Betriebe für das Umlageverfahren U2 versicherungspflichtig. Für das Umlageverfahren U1 dann, wenn Sie nicht mehr als 30 Arbeitnehmer beschäftigen, wobei jedes Unternehmen verpflichtet ist, selbst festzustellen, ob dieses am Umlageverfahren U1 teilnimmt.

Die monatlichen Umlagen (je nach Mitarbeiterzahl) werden mit den übrigen Sozialversicherungsbeiträgen an die Krankenkassen abgeführt. Damit erwirken Sie einen Erstattungsanspruch an die Krankenkassen in folgenden Fällen:

Bei Entgeltfortzahlungen im Krankheitsfall (6 Wochen):

Je nach Krankenkasse (siehe unten) 80 Prozent des gezahlten Entgelts an Arbeiter und Angestellte sowie die darauf entfallenden Arbeitgeberbeiträge zur Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.

Bei Zahlungen an werdende Mütter im Falle von Beschäftigungsverboten sowie der Zahlungen von Zuschüssen zum Mutterschutzgeld

Je nach Krankenkasse (siehe unten) 100 Prozent des gezahlten Arbeitsentgelts, die Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung (bei Beschäftigungsverbot) sowie 100 Prozent des gezahlten Zuschusses zum Mutterschutzgeld.

Achtung

Da jede Krankenkasse individuelle Erstattungs- und Umlagesätze festlegen kann, können sich zu den oben genannten Sätzen Abweichungen ergeben.

Bitte fragen Sie gegebenenfalls bei Ihrer zuständigen Krankenkasse nach.


Artikel vom 01.03.2007
Drucken 

Weitere Nachrichten aus Praxis vom 01.03.2007:

Mit Brot für gesunden Genuss sorgen
Wettbewerb: „Mach den Superladen“
Formschöne Klarsichtboxen
Kaffee & Co, aber pronto!
Trinkschokolade schnell zubereiten
Viva Mais und mehr
Nudeln – „rundum Bio“
Infos von der Systemkasse
Besonderes Broterlebnis
Wissen zu Getreide und Mehl

Kommentare

Aktuelle Meldungen aus Praxis


Abonnenten Bereich



Hilfe




Rezept der Woche

Tomaten-Brötchen
Rezept der Woche Gebäck mit Haferkleie und getrockneten Tomaten mehr ...




ABZ Newsletter

Nutzen Sie als Abonnent kostenlos unseren wöchentlichen Informationsdienst per E-Mail.

Jetzt anmelden!