Steuer & Recht
Wann besteht Versicherungspflicht ?
Entgeltfortzahlungsversicherung und Erstattung von Lohnfortzahlungen
Rellingen (bkv). Bereits zum 1.Januar 2006 hatte sich das Aufwendungsausgleichgesetz (Entgeltfortzahlungsversicherung) geändert.
Aufgrund einer aktuellen Anfrage möchten wir noch einmal über die Auswirkungen dieser Änderung informieren.
Umlageverfahren U1 – Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
Neu: Verpflichtend für Unternehmen, die regelmäßig nicht mehr als 30 Arbeitnehmer beschäftigen (vorher 20 Arbeitnehmer). Neu ist auch die Ausweitung auf alle Arbeitnehmer (vorher nur für Arbeiter).
Umlageverfahren U2 – Mutterschaftsaufwendungen
Neu: Verpflichtend für alle Unternehmen (vorher nur für Unternehmen mit nicht mehr als 20 Arbeitnehmern).
Damit sind alle Betriebe für das Umlageverfahren U2 versicherungspflichtig. Für das Umlageverfahren U1 dann, wenn Sie nicht mehr als 30 Arbeitnehmer beschäftigen, wobei jedes Unternehmen verpflichtet ist, selbst festzustellen, ob dieses am Umlageverfahren U1 teilnimmt.
Die monatlichen Umlagen (je nach Mitarbeiterzahl) werden mit den übrigen Sozialversicherungsbeiträgen an die Krankenkassen abgeführt. Damit erwirken Sie einen Erstattungsanspruch an die Krankenkassen in folgenden Fällen:
Bei Entgeltfortzahlungen im Krankheitsfall (6 Wochen):
Je nach Krankenkasse (siehe unten) 80 Prozent des gezahlten Entgelts an Arbeiter und Angestellte sowie die darauf entfallenden Arbeitgeberbeiträge zur Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.
Bei Zahlungen an werdende Mütter im Falle von Beschäftigungsverboten sowie der Zahlungen von Zuschüssen zum Mutterschutzgeld
Je nach Krankenkasse (siehe unten) 100 Prozent des gezahlten Arbeitsentgelts, die Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung (bei Beschäftigungsverbot) sowie 100 Prozent des gezahlten Zuschusses zum Mutterschutzgeld.
Achtung
Da jede Krankenkasse individuelle Erstattungs- und Umlagesätze festlegen kann, können sich zu den oben genannten Sätzen Abweichungen ergeben.
Bitte fragen Sie gegebenenfalls bei Ihrer zuständigen Krankenkasse nach.
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