Steuer & Recht
WM-Besuch mit den Mitarbeitern
Bonn (p). In Anbetracht der bevorstehenden Fußball-WM hat das Bundesfinanzministerium (Schreiben vom 22.8.2005, IV B 2 – S 2144 – 41/05) festgelegt, welche steuerlichen Konsequenzen es hat, wenn Sie Mitarbeiter oder Geschäftspartner zu Sportveranstaltungen einladen und in VIP-Logen bewirten.
Für Mitarbeiter gilt: Die Zuwendungen sind grundsätzlich steuerpflichtig. Allerdings liegt hier ein Sachbezug vor, der steuerfrei ist, sofern die Freigrenze von 44 Euro/Monat nicht überschritten wird.
Steuerfrei ist die Einladung zudem, wenn sie im überwiegend betrieblichen Interesse erfolgt – etwa wenn Sie anlässlich eines Geschäftsabschlusses die Geschäftspartner und Ihre leitenden Angestellten einladen.
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