Unternehmensführung

Vorsorge treffen für den Fall der Fälle

Notfallplanung als Instrument zur Sicherung der Unternehmenszukunft


Stuttgart (p). Eine geregelte Unternehmensnachfolge stellt ein wichtiges Rating-Kriterium dar. Schließlich ist es Ziel des Ratings, die zukünftige Bonität eines Unternehmens zu bewerten und Auskunft über seine Kreditwürdigkeit zu geben. Häufig wird dabei übersehen, dass die Frage der Nachfolge im Unternehmen nicht nur eine Altersfrage ist. Die Vorbereitung einer Nachfolgeregelung ist nur dann vollständig, wenn das Unternehmen auch im Notfall zu jedem Zeitpunkt handlungsfähig bleibt.

Erkrankt oder verunfallt der Chef, fehlen dem Unternehmen für den reibungslosen Geschäftsbetrieb wichtige Informationen und Ansprechpartner. In schwerwiegenden Fällen kann das Unternehmen vollständig handlungsunfähig werden und dadurch – bei sonst positiven Rahmenbedingungen, – von heute auf morgen an den Rand der Insolvenz geraten. Das Risiko einer Handlungsunfähigkeit kann durch eine Notfallplanung vermieden werden.

Insbesondere wenn sie alleiniger Entscheidungsträger eines Unternehmens sind, sollten Sie für außergewöhnliche Situationen, in denen man nicht auf Sie zurückgreifen kann, vorsorgen. Am besten ist es natürlich, Ihre Firma kann dann auf eine Person Ihres Vertrauens, beispielsweise auf Ihren Stellvertreter, zählen. Aber auch in diesem Falle ist es sinnvoll, schriftlich zu hinterlassen, wie in der Zeit Ihrer Abwesenheit verfahren werden soll.

Handlungsfähigkeit sicherstellen

Hinterlegen Sie – am besten bei Ihrem Rechtsanwalt oder Steuerberater – eine Notfallakte, die alle wichtigen Details zum weiteren Vorgehen enthält. Überprüfen Sie den Inhalt der Akte mindestens einmal im Jahr und passen sie ihn an veränderte Gegebenheiten an. Informieren Sie Ihren Stellvertreter (oder leitenden Angestellten) und Ihre Sekretärin, wo sie diese Akte im Notfall finden.

Die Notfallakte enthält alle Anweisungen für den Fall der Fälle, dass der Unternehmer durch einen Unfall längere Zeit ausfallen oder gar sterben sollte. Auch wenn diese Gedanken von den Betroffenen – aus menschlich verständlichen Gründen – in der Regel verdrängt werden, müssen alle Vorkehrungen getroffen werden, damit der Betrieb nicht, z. B. durch Pflichtteilsansprüche, ausgezehrt wird und auch im Notfall handlungsfähig bleibt. Dazu gehören ein unternehmerisch kluges Testament ebenso wie die Hinterlegung der wichtigsten Geschäftsunterlagen an einem sicheren, den zuständigen Personen jedoch zugänglichen Ort.

Ein Notfallakte ist keine Frage des Alters: Auch jüngeren Unternehmern kann etwas zustoßen. Um nichts zu vergessen und dem individuellen Regelungsbedarf des jeweiligen Falls gerecht zu werden, ist es ratsam, sich der Unterstützung von Experten zu versichern.

Eine strukturierte Notfall- und Nachfolgeplanung trägt wesentlich zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit des Unternehmens bei. Die Rating-Prüfer wissen dies zu schätzen und werten dies mit einem positiveren Rating-Ergebnis.

Unternehmer in der kritischen Altersklasse, die der Nachfolge-Frage keine Aufmerksamkeit schenken, werden im Rating-Prozess hingegen weniger gut eingeschätzt.

Konsequenz: Die Kosten der Kreditmittelbeschaffung nehmen zu; die Gefahr, dass daraus ernsthafte Finanzierungsprobleme entstehen, ist nicht zu unterschätzen. Und im ungünstigen Fall können diese Probleme dann wiederum ein ernsthaftes Hindernis für eine erfolgreiche und reibungslos ablaufende Nachfolge-Regelung bedeuten.

Wer der Hausbank sein ernsthaftes Bemühen um eine solide Notfall- und Nachfolge-Planung glaubhaft machen kann, hat bereits den ersten Schritt in die richtige Richtung getan.


Artikel vom 25.08.2005
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