Aus- & Weiterbildung

Vorgehen bei einem Betriebsunfall

Wie verhalte ich mich nach einem Unfall? Die BGN hat eine Checkliste herausgebracht


Mannheim (bgn). Trotz Sicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen kommt es immer wieder zum Unfall. Allein in den Bäckereien und Konditoreien mit fast 450.000 Beschäftigten ereigneten sich im Jahr 2005 knapp 10.000 meldepflichtige Arbeitsunfälle. Hinzu kamen noch gut 2000 Wegeunfälle.

Checkliste „Unfall“

Was ist eigentlich zu tun, wenn im Betrieb ein Unfall geschieht? Die folgende Checkliste hilft, an alles Wesentliche zu denken.

Erste Hilfe leisten. Dazu den Ersthelfer herbeirufen. Auch kleine und unbedeutende Wunden müssen versorgt werden.

Wenn die Verletzung vermutlich zu einer Arbeitsunfähigkeit führt: Nach der Versorgung durch den Ersthelfer den Verletzten zum Durchgangsarzt (D-Arzt) bringen. Er ist Facharzt für Chirurgie oder Orthopädie und hat besondere Kenntnisse in der Behandlung von Unfallverletzten. Er ist von den Berufsgenossenschaften bestellt.

Bei schweren Verletzungen den Rettungsdienst rufen.

Bei Augen-, Hals-, Nasen- oder Ohrenverletzung den Verletzten zum nächsten Facharzt bringen.

Unfall und Erste-Hilfe-Leistung ins Verbandbuch eintragen (Formular „Verbandbuch“ auf den CD-ROMs der BGN nutzen, Kap. „Erste Hilfe“).

Bei Unfällen mit Gefahrstoffen dem behandelnden Arzt Sicherheitsdatenblätter oder Betriebsanweisungen mitgeben.

Den Unfall gegebenenfalls der Berufsgenossenschaft (BGN) melden.

Tipp: Tragen Sie auf dem Aushang „Erste Hilfe“ Anschrift und Telefonnummer der Ärzte und Krankenhäuser ein. So müssen Sie im Ernstfall nicht lange suchen. (Einen Aushang enthält z. B. die BGI 503, siehe Kap. „Erste Hilfe“ auf den CD-ROMs der BGN.)

Unfallmeldung an die BGN

Was? Wann? Wie? – so lauten die Fragen, auf die bei einer sofortigen Meldung geantwortet werden muss.

Sofort gemeldet werden müssen:

Tödliche Unfälle im Betrieb

Massenunfälle im Betrieb

Schwere Unfälle im Betrieb

Schwere Schadensfälle, z. B. Explosion, Brand, Einsturz

Diese Unfälle müssen auch dem Amt für Arbeitsschutz gemeldet werden. Bei tödlichen Unfällen ist auch noch die Ortspolizei zu verständigen.

Innerhalb drei Tagen melden

Jeder Unfall, der eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Kalendertagen nach sich zieht, muss innerhalb von drei Tagen gemeldet werden. Der Unfalltag zählt nicht mit, aber gegebenenfalls der Samstag und Sonntag.

Melden Sie den Unfall schriftlich mit dem Unfallanzeige-Formular an die für Ihren Betrieb zuständige BGN-Bezirksverwaltung. Das Formular „Unfallanzeige“ ist auf den BGN-CD-ROMs enthalten.

Außerdem finden Sie die Unfallanzeige im Internet:

www.bgn.de

Unfallmeldetel. (0621) 4456-3517

und (0621) 4456-666


Artikel vom 22.03.2007
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