Recht_Steuern
Vertragsschluss durch Annahme
Rellingen (bkv). Wer sich mit einem Suchauftrag an einen gewerbsmäßigen Makler wendet, macht damit ein Angebot auf Abschluss eines Maklervertrages. Ein Makler, der nach der Vermittlung eines Gewerbemietobjektes seine Provision einklagte, hatte Erfolg. Eine Mieterin hatte sich an den Makler gewandt und ihm Suchkriterien für ein neues Büro benannt. Der Makler stellte daraufhin geeignete Objekte zusammen. Nach Abschluss des Mietvertrages zahlte die Mieterin die Provision jedoch nicht. Der BGH stellt sich auf den Standpunkt, dass die Mieterin mit dem Suchauftrag bereits ein Angebot auf Abschluss eines Maklervertrages unterbreitet hat, welches der Makler durch Aufnahme seiner Tätigkeit angenommen hat.
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