Recht_Steuern

Versetzung von Mitarbeitern

Zuweisung an andere Filiale rechtens


Köln/Berlin (p). Ein Arbeitgeber hat grundsätzlich das Recht, Mitarbeiter in eine andere Filiale zu versetzen. Voraussetzung ist nur, dass es keine anderweitigen vertraglichen Regelungen gibt. So entschied das Arbeitsgericht Köln (Az.: 14 Ca 6907/06), wie der Deutsche Anwaltverein (DAV) in Berlin mitteilt.

In dem Fall war eine Verkäuferin 17 Jahre in derselben Filiale einer Bäckereikette beschäftigt. Dann wurde sie in eine andere Filiale versetzt, sechs Jahre später noch einmal. Gegen die zweite Versetzung wehrte sie sich. Das Gericht gab dem Arbeitgeber Recht. Nach dem Direktionsrecht dürfe er Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung festlegen, soweit es keine anderen vertraglichen Vereinbarungen gibt. Außerdem habe die Bäckerei ein berechtigtes Interesse gehabt, aufgrund des Umsatzrückgangs der Filiale den Personalbedarf anzupassen.

Berechtigtes Interesse

Die Interessen der Klägerin seien ausreichend berücksichtigt. Die Tatsache, dass sie jetzt auf Bus und Bahn angewiesen sei und 40 Minuten für einen Weg brauche, stehe dem nicht entgegen. Ein solcher Arbeitsweg sei zumutbar.

Informationen:

Deutsche Anwaltauskunft

Tel. 01805 181805


Artikel vom 06.08.2008
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