Lebensmittelrecht

Verbraucherschutz ist kein Selbstzweck

Lebensmittelrechtstag für Getreideerzeugnisse: Überwachung sollte beim Staat bleiben


Detmold (swp). Am 21. Juni 2005 fand nunmehr zum 12. Mal der Lebensmittelrechtstag für Erzeugnisse aus Getreide mit den Schwerpunkten „Verbraucherschutz” und „Gesetze und Gesetzesvollzug” statt. Neben der organisierenden Arbeitsgemeinschaft Getreideforschung e.V. waren die Bundesforschungsanstalt für Ernährung und Lebensmittel, die Arbeitsgruppe Lebensmittel auf Getreidebasis der Lebensmittelchemischen Gesellschaft (Fachgruppe der GDCh), der Verband der Teigwarenhersteller und Hartweizenmühlen e.V., der Getreidenährmittelverband e.V., der Fachverband der Stärke-Industrie e.V., der Verband der deutschen Backmittel- und Backgrundstoffhersteller e.V., der Verband deutscher Großbäckereien e.V., der Verband deutscher Mühlen e.V. und schließlich auch der Zentralverband des deutschen Bäckerhandwerks e.V. beteiligt. An dieser Veranstaltung nahmen etwa 125 Besucher teil, unter ihnen traditionell ein relativ hoher Anteil von Mitarbeitern der Lebensmittelüberwachung.

Der Vizepräsident der Arbeitsgemeinschaft Getreideforschung e.V., Professor Dr. M.-G. Lindhauer eröffnete die Veranstaltung und gab seiner Freude Ausdruck, dass es wiederum gelungen ist, die gesamte Lebensmittelwirtschaft aus dem Getreidesektor, insbesondere die Lebensmittelforschung und Lebensmittelüberwachung, zusammenzubringen, um neue Forschungsergebnisse zu diskutieren und Gesetzesvorlagen zu erörtern. Als Moderator dieser Veranstaltung fungierte Dr. Hans-Uwe von Grabowski.

Staat und Verbraucherschutz

Lebensmittelchemikerin Susanne Langguth von der Firma Südzucker AG in Mannheim wies in ihrem Vortrag „Wie viel Staat braucht der Verbraucherschutz” daraufhin, dass seit dem Unfall in Tschernobyl und der so genannten BSE-Krise in den 80 er Jahren die Verbraucherpolitik neuen Aufschwung genommen hat und Verbraucherschutz kein Selbstzweck ist. Verbraucherschutzrechte greifen direkt in das Wirtschaftsleben ein, so z.B. bei der Grünen Gentechnik. Die Lebensmittelsicherheit liegt in der Verantwortung der Lebensmittelwirtschaft und auch der Lebensmittelwissenschaft. Ein Beispiel für diese Funktionsfähigkeit ist die Behandlung des Problems „Acrylamid” bei der Herstellung von Lebensmitteln.

Somit steht fest, dass die Last der Vorschriften für die Gewinnung, die Herstellung und Vermarktung von Lebensmitteln (und auch für Futtermittel) insgesamt auf den Schultern der Unternehmen liegt. Dies gilt insbesondere auch für eine nach wie vor mittel¡ständisch geprägte Branche, wie die deutsche Lebensmittelwirtschaft mit ihren über 5.000 Unternehmen.

Säulen des Verbraucherschutzes

Der Verbraucherschutz stützt sich grundsätzlich auf drei Säulen: staatliche Regeln, die sowohl den gesundheitlichen Verbraucherschutz als auch den Täuschungsschutz betreffen, Verantwortung der Lebensmittelwirtschaft, diese Vorgaben einzuhalten, und eine gute Herstellungspraxis sowie die Verifizierung durch die amtliche Lebensmittelüberwachung, die prüft, ob die Wirtschaft ordnungsgemäß gearbeitet hat.

Oft kommt heute noch eine vierte, eine verbraucherpolitische Kraft hinzu, die von einzelnen Interessengruppen ausgeht, deren Forderungen von den Medien verbreitet und von der weiteren Ãffentlichkeit aufgegriffen werden, so dass immer wieder ein Handlungszwang bei Wirtschaft und Behörden entsteht. Weitere, den Verbraucherschutz fördernde Elemente ergeben sich durch Qualitätsmanagement-Systeme und den Wettbewerb. Dieses System hat sich seit Jahrzehnten bewährt, und niemand will es abschaffen. Die Lebensmittelwirtschaft steht z.B. auf dem Standpunkt, dass die Amtliche Lebensmittelüberwachung in staatlicher Verantwortlichkeit bleiben soll und nicht privatisiert werden darf. Die Unabhängigkeit des Staates ist ein wesentlicher Faktor, die Restbastion an Verbrauchervertrauen im Lebensmittelbereich zu halten. Die Beurteilung der Gesetzgebung fällt dagegen weit weniger positiv aus. Die politische Ausrichtung von Vorschriften, ihr Umfang und ihre Rechtsqualität muss zunehmend problematisch bewertet werden, zumal die Eingriffe in die Vermarktungsfreiheit von Lebensmitteln immer größer werden. Ein Beispiel hierfür ist die einseitige Propagierung von Bio-Lebensmitteln.

Aktuelle Gesetzesvorhaben zeichnen sich durch einen hohen Verwaltungsaufwand, durch weitere Anforderungen zur Kennzeichnung bis hin zu Einschränkungen der Vermarktungsfreiheit aus. Es ist zunehmend eine Politik erkennbar, die unter dem Stichwort Verbraucherschutz in unternehmerisches Handeln, ohne ausreichende Begründung, eingreift und gleichzeitig die Wettbewerbschance europäischer Unternehmen in wichtigen Zukunftsfeldern mindert. Eine verantwortliche Verbraucherpolitik muss auch das Interesse der Wirtschaft im Blick haben.

Aktivere Fachverbände

Aber auch heute gilt noch, dass der Staat große Unternehmen bevorzugt und kleine Unternehmen benachteiligt und somit über die Verbraucherpolitik in die Wirtschaftspolitik eingreift. In der Zukunft sollte die Regulierungswut, die teilweise durch Lobbyarbeit bedingt ist, reduziert werden. Die mittelständische Lebensmittelwirtschaft muss sich mehr einbringen, und hier liegt eine große Aufgabe für die diesbezüglichen Fachverbände, somit dem Zentralverband des deutschen Bäckerhandwerks und dem Bundesverband der Konditoren.


Artikel vom 28.07.2005
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