Ernährungs- & Warenkunde
Vanillin ist keine Vanille
Vormischungen sind häufig falsch deklariert
Oldenburg (ke). Steht auf dem Etikett eines Lebensmittels Vanille, muss in dem Produkt echte Vanille beziehungsweise Auszüge daraus enthalten sein. Das Lebensmittelinstituts Oldenburg des Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) hat nun festgestellt, dass dies nicht immer der Fall ist.
Wie schon im Vorjahr hatten die Oldenburger Kontrolleure Vormischungen zum Aromatisieren von Speiseeis sowie Vorprodukte wie Vanille-Zucker aus Bäckereien untersucht und beanstandeten danach 16 der insgesamt 18 Proben wegen Täuschung. Die Vormischungen enthielten keine echte Vanille, obwohl durch die Kennzeichnung davon auszugehen war. In 14 der beanstandeten Proben fanden die Mitarbeiter sogar die für die Vanille-Schoten typischen kleinen schwarzen Körnchen, die laut LAVES als äußerlicher Nachweis für echtes Vanillearoma gelten.
Auch beim getesteten Vanille-Zucker aus Backstuben kam es zu Beanstandungen: Zwei der sieben als Vanille-Zucker gekennzeichneten Proben enthielten synthetisch hergestelltes Vanillin, den Hauptaromastoff der Vanille. Echte Vanille darf ohne entsprechende Kennzeichnung nicht durch synthetische ersetzt werden. Verwendet der Hersteller synthetisch oder biotechnologisch hergestelltes – und damit deutlich günstigeres – Vanillin, muss bei der Verkehrsbezeichnung eine Angabe wie beispielsweise „mit Vanillegeschmack“ stehen.
Die Vanillepflanze, ein in den Tropen beheimatetes Orchideengewächs, liefert für das Herstellen von Lebensmitteln eines der beliebtesten Gewürze der Welt. Echte Vanille wird aus fermentierten Vanilleschoten gewonnen, Hauptaromastoff ist das Vanillin. Preis und steigende Nachfrage können es lukrativ machen, echtes Vanillin durch synthetisch oder biotechnologisch hergestelltes zu ersetzen.
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