Aus- & Weiterbildung

Urkunde und Medaille beim ersten Gold

Vergabepraxis bei Qualitätsprüfungen des Zentralverbandes geändert


Berlin (zv). Seit dem 1. Januar diesen Jahres gibt es eine Änderung für die Verleihung von Goldmedaillen bei den Qualitätsprüfungen auf Verbandsebene.

Um die Qualitätsprüfung und die damit verbundene werbliche Möglichkeit für die Mitgliedsbetriebe noch attraktiver zu gestalten, hat sich der Vorstand des Zentralverbandes des Bäckerhandwerks auf Änderungen in der Vergabepraxis verständigt.

Die neuen Richtlinien

Seit dem 1. Januar 2007 gilt, dass ein Mitgliedsbetrieb schon bei einmaligem Erreichen von 5,00 Punkten für ein Produkt eine Goldurkunde erhält und eine Goldmedaille erwerben kann. Ab dem gleichen Zeitpunkt wird es keine Verleihungsurkunden mehr geben.

Bei der Vergabe von Silberurkunden gibt es keine Änderungen.

Alte Vergabepraxis

Bis Ende 2006 galt für Urkunden und Medaillen folgende Regelung:

1. Vergabe der Urkunden (Gold und Silber):

Für „sehr gute“ Leistung (5,00 Punkte) wurde vom Zentralverband eine Gold- und für „gute“ Leistung (4,99 - 4,50 Punkte) eine Silberurkunde kostenlos verliehen.

Die Benotung „befriedigend“ und „verbesserungsbedürftig“ blieb ohne Urkunde.

2. Die Grundsätze zur Vergabe der Verleihungsurkunde und zur Verleihung der Goldmedaille waren bis zum 31. Dezember 2006:

Derjenige Bäckereibetrieb, der für die gleiche Brot-, Brötchen- oder Stollensorte in drei aufeinander folgenden Qualitätsprüfungen die Note „sehr gut“ erreicht hatte, erhielt die Verleihungsurkunde und konnte die Goldmedaille beantragen. Voraussetzung war, dass kein Inhaberwechsel stattgefunden hatte.

Der dreijährige Prüfungszeitraum konnte nur unterbrochen und um ein Jahr verlängert werden, wenn nachweislich die Qualitätsprüfung ausfallen musste.

Erzielte der Bäckereibetrieb auch in den folgenden Jahren (4. Jahr, 5. Jahr etc.) für das gleiche Produkt die Note „sehr gut“, so erhielt er wiederum eine Verleihungsurkunde und er konnte in jedem dieser Jahre wiederum eine Goldmedaille beanspruchen.


Artikel vom 16.02.2007
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