Steuer & Recht

Urheberrecht mit Kopie verletzt


München (ke). Mit dem beliebten Kobold „Pumuckl“ musste sich das Münchner Landesgericht Ende letzten Jahres beschäftigten. Die Zeichenkünstlerin Barbara von Johnson, Pumuckls urheberrechtliche Mutter, ließ ihre Anwälte gegen eine Metzgerei vorgehen. Die Fleischerfamilie hatte eine selbst gebastelte Pumuckl-Figur in das Schaufenster ihres Ladens gestellt und sollte nach Ansicht der Klägerin damit gegen Urheberrechte verstoßen haben. Der Großvater der Familie hatte zur vergangenen Weihnacht seinen Enkeln eine eigenhändig hergestellte „Pumuckl“-Puppe geschenkt. Die Schwiegertochter stellte diese – laut Gericht nicht sehr gelungene Puppe – ins Schaufenster und vergriff sich dabei am Urheberrecht. Das kostete dem Familienbetrieb nach dem Urteil der Richter der 21. Zivilkammer nun 1350Euro.



Artikel vom 02.03.2006
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