Steuer & Recht

Urheberrecht beachten

Produktfotoklau – Neuer „Trend“ bei Verstößen


Berlin (p). Das Eröffnen eines eigenen Geschäfts war noch nie so einfach wie heute: Ein Shop bei eBay oder unter einer eigenen Internetadresse ist schnell eingerichtet, die Gewerbeanmeldung ist je nach Geschäftssitz ab 40 Euro zu haben und wer risikoscheu ist, findet im Internet Limited-Gründungen ab 185 Euro. Warum da noch Geld und Zeit an die Urheberrechte für das im Shop verwendeten Bildmaterial oder die Verkaufstexte verschwenden?

Bildmaterial von professionellen Bildagenturen wie Getty Images oder fotosearch.de kostet oft mehrere 100 Euro. Das Fotografieren der Produkte vor einem neutralen Hintergrund, guter Ausleuchtung und grafische Nachbearbeitung dauert pro Produktfoto oft bis zu 1,5 Stunden. Dank Google-Bildsuche oder dem gut sortierten eBay-Katalog lassen sich geeignete Fotos schneller und vermeintlich preiswerter finden.

Doch auch Produktfotos sind durch das Urheberrecht geschützt. Sie sind zwar keine Kunstwerke mit besonderer Schöpfungshöhe, doch genießen Lichtbilder durch § 72 UrhG einen Leistungsschutz unabhängig von ihrer Schöpfungshöhe. Mit dieser Regelung soll auch Fotografen ohne künstlerische Ambitionen das Einkommen aus ihrer Arbeit gesichert werden.

Der Betreiber eines online-Shops muss sich wie jeder andere Betriebsinhaber vom Urherber das Recht zur Nutzung der Produkfotos (beispielsweise zur Erstellung einer Homepage) einräumen lassen; sinnvollerweise schriftlich. Das gilt auch, wenn eine Agentur mit der Erstellung des online-Shops beauftragt wird. Andernfalls riskiert der Shop-Betreiber eine teure Abmahnung auf Unterlassen und Schadenersatzansprüche. In einem aktuellen Fall des Autors setzte das Landgericht Berlin den Streitwert für sechs unerlaubt genutzte Produktfotos im Verfügungsverfahren auf 30.000 Euro fest. Das bedeutet, außergerichtliche und gerichtliche Kosten betragen 2290 Euro, ohne dass der Schadenersatz dabei berücksichtigt ist.

Weitere Informationen:

Tel. 030-20253175

ww.plueschke.de


Artikel vom 04.10.2007
Drucken 

Weitere Nachrichten aus Praxis vom 04.10.2007:

„Broterie“ mit Durchblick
Großbäcker engagiert für Artenschutz
Lust auf Süßes beschert Umsätze
Marketing wird prämiert
Faires Konsumverhalten
Frühstückstüte fliegt mit
„Herausforderung Qualität“
Gute Vorzeichen – hohe Erwartungen
Traditionelle Fachvorführungen
Informationen rund um die südback 2007

Kommentare

Aktuelle Meldungen aus Praxis


Abonnenten Bereich



Hilfe




Rezept der Woche

Tomaten-Brötchen
Rezept der Woche Gebäck mit Haferkleie und getrockneten Tomaten mehr ...




ABZ Newsletter

Nutzen Sie als Abonnent kostenlos unseren wöchentlichen Informationsdienst per E-Mail.

Jetzt anmelden!