Unternehmensführung

Unvorhergesehenes immer mit einplanen

Plötzlicher Tod oder Unfall führt oft zur Horrorsituation im Familienunternehmen


München (p). Für äußerst vermögenden Kunden geht es bei den Vermögensfragen um Substanzerhaltung und gezieltes Vermögenswachstum. Dazu gehört auch eine Planung der Vorsorge und des Generationenwechsels, auch für den Fall eines plötzlichen Unfalls oder Todesfalls.

Doch im Mittelstand, der weitaus größeren Unternehmergruppe mit allein in Deutschland weit über 3 Mio. Betroffenen, gibt es beträchtliche Defizite, so der Münchner Rechtsanwalt Dr. Johannes Fiala. Die Folge sind, dass alljährlich rund 24.000 Betriebe nicht weiter geführt werden.

Unternehmer als Koma-Patient:

Für diesen tragischen Fall vorzusorgen ist nicht jedermanns Sache – eine Patientenverfügung kann nachträglich als wünschenswert erkannt werden. Auch Vollmachten zur Vorsorge für den Betriebs- und Privatbereich gehören dazu. Besonderheiten gelten beim Umgang mit Banken, die nicht jedes beliebige Formularmuster akzeptieren. Soll die Möglichkeit der Kreditaufnahme bei Bedarf gegeben sein, sind ebenfalls Formvorschriften zu beachten.

Ist nichts geregelt, kann es Monate dauern, bis ein sogenannter Betreuer eingesetzt wurde – und bis dahin entsteht zumeist bereits ein erheblicher Schaden für das Vermögen.

Unternehmer ohne

wirksames Testament:

Schreibt der Unternehmer seinen letzten Willen mit der Schreibmaschine, so kann dies genügen, dass mit dem Todesfall eine Erbengemeinschaft entsteht, die über alles und jedes nur gemeinsam entscheiden kann – für die meisten Unternehmen tritt dann Stillstand ein, oft praktisch der Beginn eines Niedergangs.

Auch das beliebte Berliner Testament, in welchem sich Ehegatten gegenseitig zu Erben einsetzen, ist in fast allen Fällen steuerlich von Nachteil.

Unternehmer mit

Auslandsvermögen:

Besonders delikat wird es, wenn Vermögen im Ausland ins Spiel kommt. Dabei geht es oft nicht nur um Steuerfragen, sondern auch vor allem darum, welches Erbrecht anwendbar ist, damit der letzte Wille auch dort wirksam sein kann. Hier können sich Lösungen und Gestaltungen über Stiftungen und Trusts anbieten. Damit lässt sich die Abwicklung im Todesfall massiv vereinfachen – aber eben nur, wenn man vorher dran gedacht hat.

Unternehmer mit

minderjährigem Kind:

Es kommt vor, dass die Ehefrau Erbin wird und nach dem Todesfall alles versilbert, noch bevor irgend ein „Pfleger“ sich für die Kinder und deren Pflichtteil interessiert. Legt die Erbin das Vermögen schlecht an oder erwirtschaftet Verluste, geht das Kind am Ende leer aus, noch bevor ein Pflichtteil aus dem Nachlass abgefunden und mündelsicher angelegt werden konnte. Hier kann eine Testamentsvollstreckung mehr Sicherheit bieten.

Unternehmer mit

zerstrittener Familie:

Testamente können zu jahrelangen Rechtsstreiten führen – vor allem wenn die Familie zerstritten ist. Treuhandlösungen im In- und Ausland, aber auch Testamentsvollstreckung sowie Familienstiftungen können hier Abhilfe schaffen. Allerdings wird es manchmal schwierig, den richtigen Berater zu finden, wenn der Steuerbevollmächtigte das in Frage kommende nachlassrechtliche Instrumentarium in seiner Ausbildung nicht kennen gelernt hat und vor allem bei Auslandsberührung des Vermögens längst an seine Grenzen stößt.

Zahlreiche Fallstricke im Notfall:

Ist das Kind bereits in den Brunnen gefallen, gibt es für Angehörige beim Unfall des Unternehmers – aber auch im Erbfall – zahlreiche Fallstricke. Die geeigneten Anträge bei Gericht und Behörden zu stellen, ist eine Möglichkeit, die Dinge in angenehmere Bahnen zu lenken. Oft wissen die Angehörigen nicht, wo Ermessensspielräume liegen oder wie Behörden unterstützen müssen.

Typisches Beispiel ist die Haftungsbegrenzung für die Erben bei unübersichtlicher Vermögenslage. Ein Inventar errichten kann sehr schwierig sein – jedoch schützt es den Erben wirtschaftlich davor, am Ende nur Schulden zu erben. Oder es stellt sich die Frage, wie man „geerbte Schulden“ wieder los werden kann? Gelegentlich möchte eine Witwe sicher gehen, dass erst mal alle Schulden bezahlt sind, auch dafür gibt es gesetzliche Lösungen. Auch solche Handlungsalternativen gehören im Einzelfall für die Vorsorgeunterlagen entwickelt und für die Angehörigen dokumentiert.

Tipps zum Weiterlesen:

Fiala/Stenger (Hrsg.), Geldanlage für Mündel und Betreute

Bundesanzeiger Verlag 2003

Blass, Bettina; Fiala, Johannes: So sorge ich vor! (Patiententestament, Vorsorgevollmacht, Betreuerverfügung, Testament, pp.)

Bundesanzeiger Verlag 2004

Fiala/Stenger (Hrsg.): Geldanlage für Stiftungen und Stifter

Bundesanzeiger Verlag 2005

www.fiala.de


Artikel vom 09.08.2007
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