Lebensmittelrecht
Unterschiedlicher Status
Unionsbürger- und Inlandsrecht öfter im Widerspruch
Detmold (swp). Im zweiten Vortrag auf dem Detmolder Lebensmittelrechtstag sprach Rechtsanwalt Helmut Martell vom Verband deutscher Großbäckereien über „Ende der Inländerdiskriminierung? - Konsequenzen der jüngeren EUGH-Rechtsprechung”.
Unter Inländerdiskriminierung versteht man den europarechtlich begründeten Sachverhalt, dass sich Inländer an strengere nationale Vorschriften als EU-Ausländer halten müssen, die sich auf das gegebenenfalls mildere Recht ihres Heimatlandes berufen können. Spiegelbildlich kommt es auch zur Inländerdiskriminierung bei Inländern in anderen EU-Staaten.
Dies kann beispielsweise dazu führen, dass inländische Brauer ihre Erzeugnisse nach dem Reinheitsgebot bei der Bierherstellung ausrichten müssen, während EU-Brauereien hierzu bei Einfuhren nach Deutschland nicht verpflichtet sind. -hnliche Auswirkungen entstehen etwa bei dem Meisterzwang für Deutsche bei der selbstständigen Ausübungen einiger Handwerksberufe und bei der Niederlassungsfreiheit. Ein Blick auf neuere EU-Gesetzgebung und europarechtliche und nationale Rechtsprechung zeigt, dass die Inländerdiskriminierung noch weiterhin Bestand hat. National kann die Inländerdiskriminierung gegen das Gleichheitsgebot verstoßen, das in den meisten Verfassungen der Mitgliedstaaten verankert ist. In Ãsterreich gibt es die Vorschrift, dass die selbstständige Ausübung des Fotografenhandwerks österreichische Staatsbürger an die Meisterprüfung gekoppelt ist, während für EU-Ausländer diese Vorschrift nicht gilt.
Der österreichische Verfassungsgerichtshof hat 1999 entschieden, dass diese Vorschrift gegen österreichisches Verfassungsrecht in Gestalt des Gleichheitsgrundsatzes verstößt. Da das österreichische Verfassungsrecht mit dem deutschen weitgehend vergleichbar ist und auch gleiche Interpretationsregeln zum Zuge kommen, könnte sich in zahlreichen Fällen ein diskriminierter Inländer auch in Deutschland auf einen Verfassungsverstoß berufen.
Jeder EU-Bürger besitzt neben seiner nationalen Staatsangehörigkeit auch gemäß Artikel 8 des EG-Vertrages eine Unionsbürgerschaft, die ihm zusätzlich zum nationalen noch einen EG-rechtlich fundierten Grundrechtsschutz verleiht.
Ein typisches Beispiel für die Verletzung des Unionsbürgerrechts hat der Europäische Gerichtshof beanstandet mit dem so genannten „Bake-off”-Vorlageverfahren. In Griechenland ist das „Bake-off”-Verfahren in Supermärkten grundsätzlich verboten. Da ein Marktleiter sich nicht an diese Vorschrift hielt, wurde er drei Tage in Haft genommen. Diese Inländerdiskriminierung wird in diesem Jahr durch ein Gerichtsverfahren, dem sich die EU-Kommission angeschlossen hat, mit einer Direktklage entschieden.
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