Steuer & Recht
Unfall mit dem Firmenfahrzeug
Alsbach-Hähnlein (jlp). Arbeitnehmer, denen von ihrem Arbeitgeber ein Firmenwagen zur Verfügung gestellt wird, müssen den damit verbundenen geldwerten Vorteil als Arbeitslohn versteuern.
Nach dem Einkommensteuergesetz wird der Vorteil monatlich mit einem Prozent des Bruttolistenpreises bewertet. Durch die Einprozent-Regelung werden nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs die Kosten abgegolten, die unmittelbar durch das Halten und den Betrieb des Fahrzeugs veranlasst sind und typischerweise bei seiner Nutzung anfallen.
Unfallkosten werden von dieser Einprozent-Regelung aber nicht erfasst. Solche Kosten stellen bei Verzicht des Arbeitgebers auf Schadenersatz einen zusätzlichen geldwerten Vorteil dar und müssen über die Lohnsteuer versteuert werden.
Bundesfinanzhof, Az.: VI R 73/05
Weitere Nachrichten aus Praxis vom 20.12.2007:
Traditionsgebäck in ein Märchen verpackt
Klaben-Anschnitt für Bürgerpark
Belohnt tolles Marketing
Ein Brot für den Radsportverein
Homepage in neuer Optik
Backen im nostalgischen Holzofen
Ausnahmen wohl nur vorübergehend
Florentiner Törtchen
Anschriften von Veranstaltern
Seminare Januar bis April 2008

RSS

Zur Bildergalerie "Backkongress 2011"