Steuer & Recht

Umlagern ist nicht strafbar

Mobiltelefon darf während der Fahrt weggelegt werden


Alsbach-Hähnlein (jlp). Das bloße Aufheben oder Umlagern eines Mobiltelefons während der Fahrt erfüllt nicht den Tatbestand der verbotswidrigen Benutzung eines Mobiltelefons. Ein Kraftfahrzeugführer muss nach dem erkennbaren und verstehbaren Wortlaut der Verbotsvorschrift nicht damit rechnen, dass bereits das bloße Aufheben oder Umlagern eines Mobiltelefons sanktioniert wird. Es wäre auch nicht einsichtig, eine solche funktionsneutrale Tätigkeit bei einem Mobiltelefon anders zu bewerten als bei sonstigen im Fahrzeug mitgeführten Gegenständen (zum Beispiel Getränkeflasche, Zeitschrift, Zigarettenschachtel).

Oberlandesgericht Düsseldorf, Az.: IV-2 (OWi) 134 - (OWi) 70/06 III


Artikel vom 16.08.2007
Drucken 

Weitere Nachrichten aus Praxis vom 16.08.2007:

Attraktive Segelflotte
Effiziente Arbeitsabläufe
Schutz vor Berührung
Betriebsausfall absichern
Für jeden das Passende
Wohnung als Vorteil bewerten
Galerie der Mehlsäcke
Noch nie so viele gute Theorie-Noten
Großes Interesse an Bio-Seminar
Neue Buchführungsgrenzen

Kommentare

Aktuelle Meldungen aus Praxis


Abonnenten Bereich



Hilfe




Rezept der Woche

Tomaten-Brötchen
Rezept der Woche Gebäck mit Haferkleie und getrockneten Tomaten mehr ...




ABZ Newsletter

Nutzen Sie als Abonnent kostenlos unseren wöchentlichen Informationsdienst per E-Mail.

Jetzt anmelden!