Steuer & Recht
Umlagern ist nicht strafbar
Mobiltelefon darf während der Fahrt weggelegt werden
Alsbach-Hähnlein (jlp). Das bloße Aufheben oder Umlagern eines Mobiltelefons während der Fahrt erfüllt nicht den Tatbestand der verbotswidrigen Benutzung eines Mobiltelefons. Ein Kraftfahrzeugführer muss nach dem erkennbaren und verstehbaren Wortlaut der Verbotsvorschrift nicht damit rechnen, dass bereits das bloße Aufheben oder Umlagern eines Mobiltelefons sanktioniert wird. Es wäre auch nicht einsichtig, eine solche funktionsneutrale Tätigkeit bei einem Mobiltelefon anders zu bewerten als bei sonstigen im Fahrzeug mitgeführten Gegenständen (zum Beispiel Getränkeflasche, Zeitschrift, Zigarettenschachtel).
Oberlandesgericht Düsseldorf, Az.: IV-2 (OWi) 134 - (OWi) 70/06 III
Artikel vom 16.08.2007
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