Steuer & Recht

Umgang mit Suchtkranken

WHKT-Broschüre zu Drogenkonsum im Arbeitsleben


Düsseldorf (p). Der Konsum von Drogen und die Folgen für die Betroffenen, deren privates und geschäftliches Umfeld sind ein bedeutendes Problem in der Gesellschaft. Besorgnis erregend ist, dass gerade Jugendliche und junge Erwachsene besonders leichtfertig mit den berauschenden Stoffen umgehen. Wie die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung mitteilte, ist der Alkoholkonsum bei Jugendlichen – nach einem Rückgang zwischen 2004 und 2005 – jetzt wieder deutlich angestiegen.

Der übermäßige Alkohol- und Drogenkonsum stellt auch für die Unternehmen eine besondere Herausforderung dar, da immer häufiger Probleme mit Auszubildenden und jungen Facharbeitern auftreten, die auf missbräuchlichen Drogenkonsum oder Suchterkrankungen zurückzuführen sind. Diese Entwicklung verursacht den Betrieben hohe Kosten, die in Form von Fehlzeiten und Leistungseinbußen der betroffenen Mitarbeiter, Sicherheitsproblemen im Betrieb, Schul- und Ausbildungsversagen, einer Verschlechterung des Betriebsklimas und des Betriebsimages auftreten.

Oft bestehen bei den Unternehmen Unsicherheiten darüber, was zu tun ist, wenn der Verdacht aufkommt, dass Mitarbeiter unter Drogeneinfluss stehen. Gerade bei so konkreten Fragen wie „Wer entscheidet, ob der Mitarbeiter unter Drogen steht?“, „Muss ich den Mitarbeiter nach Hause schicken?“, „Wer haftet, wenn der Mitarbeiter im Drogenrausch jemanden verletzt oder etwas beschädigt?“ fehlen oft die Antworten.

Der Westdeutschen Handwerkskammertag (WHKT) hat daher insbesondere für die Berater in den Handwerksorganisationen eine Broschüre entwickelt, in der am Beispiel Alkohol ein kurzer Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen, die konkreten Möglichkeiten des Unternehmens und Handlungsempfehlungen gegeben werden.

Das PDF-Dokument ist erhältlich im Bereich „Service“ auf der Webseite: www.handwerk-nrw.de

Weitere Informationen zum Thema vom Westdeutschen Handwerkskammertag,

Ansprechpartner: Wilhelm Drinhausen,

E-Mail: wilhelm.drinhausen@handwerk-nrw.de


Artikel vom 11.10.2007
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