Ernährungs- & Warenkunde
Trauben- contra Kristallzucker
Bonn (rgb) Hart kritisiert der aid-Infodienst die Werbung für Fruchtzwerge. Die Werbung „Ohne Kristallzucker“ und „mit der Süße aus Früchten“ suggeriere dem Verbraucher, ein gesundheitsbewusstes Verhalten. Genau betrachtet unterscheidet sich die Zusammensetzung der Traubenfruchtsüße jedoch nicht von Kristallzucker. Aus diesem Grund hat das österreichische Bundesministerium für Konsumentenschutz den Verein für Konsumenteninformation beauftragt, den Hersteller wegen irreführender Werbung zu verklagen. Mit der Umstellung der Rezeptur wurde der Kohlenhydratgehalt von 7,9 auf 7,2 Gramm je Becher verringert, schreibt der aid-Infodienst weiter. Für die Variante „weniger süß“ liege der Zuckeranteil jetzt bei 6,2 statt 6,7 Gramm. Obwohl Früchte namensgebend sind, kämen sie mit einem Anteil von nur sechs Prozent im Produkt vor. Pro Becher seien das lediglich drei Gramm. Der aid infodienst empfiehlt Eltern deshalb, auch die neuen Fruchtzwerge eher als Süßigkeit zu betrachten. Eine wirklich gesunde und schmackhafte Alternative sei Naturjoghurt mit viel frischem klein geschnittenem Obst.
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