Unternehmensführung

Tipps zur Versicherungspolice


Aufräumarbeiten werden heutzutage wegen diverser Sondermüllregelungen auf ca. 15 Prozent veranschlagt. Sind Aufräum-, Abbruch-, Entsorgungs-, Bewegungs- und Schutzkosten in Ihrer Brandschutzversicherung enthalten?

Übernimmt die Versicherung laut Police die Kosten für den Einsatz der Feuerwehr? Denn nicht alle Leistungen der Feuerwehr sind gratis.

Sind geleaste und gemietete Maschinen mitversichert?

Enthält die Brandschutz-Police die „Klausel 3101“? Diese besagt, dass bei Brandschäden an Räucher-, Trockner- und sonstigen Erhitzungsanlagen (z.B. Backöfen) und deren Inhalt auch dann die Versicherung eintritt, wenn der Brand innerhalb der Anlage ausbrechen sollte.

Bei Ausfalls des Meisters: Ist Vorsorge getroffen, zum Beispiel gibt es eine Unfall-, Kranken- und eine Krankentagegeld-Versicherung? Hat jemand Vollmachten, zum Beispiel für die Bank?

Sind die Gutachterkosten mitversichert?

Außerdem: Die Police einmal im Jahr prüfen: Reicht der Versicherungsschutz noch aus? (uho)


Artikel vom 13.04.2006
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