Unternehmensführung

Tipps zum richtigen Umgang mit dem Erlaubnisschein


Wunstorf (p). Die Internorga hat es wieder gezeigt – im Bereich der Erstattung von Strom- und Mineralölsteuer besteht erheblicher Aufklärungsbedarf. In Gesprächen war grundsätzlich zu erkennen: Einige Betriebe wissen gar nicht, dass es überhaupt Ermäßigungen und Erstattungen gibt. Andere wiederum sind zwar im Besitz eines Erlaubnisscheines, haben aber noch nie die Erstattung von Mineralölsteuer beantragt. Und fast alle wissen nicht, dass es auch über den Erlaubnisschein hinaus zusätzliche Möglichkeiten der Erstattung gibt.

Gerade hier gehen dem Handwerk Millionen von Euro verloren. Der Staat freut sich, denn er kann nicht beantragte Gelder behalten.

Deshalb nachfolgend einige Tipps zum richtigen Umgang mit dem Erlaubnisschein:

Jeder Stromversorger erhält ein Original des Erlaubnisscheines;

Mehrere Versorger: Mehrausfertigungen beim Hauptzollamt beantragen

und den Versorgern vorlegen;

Jede eingehende Stromrechnung prüfen: 1,23 Cent Stromsteuer!

Filialeröffnung mit neuem Stromversorger:

Mehrausfertigung des Scheines beim Versorger vorlegen;

Anmeldung einer neuen betrieblichen Abnahmestelle:

Dem Stromversorger mitteilen, dass ein Erlaubnisschein vorliegt;

Beendigung des Liefervertrages mit einem Versorger:

Schein zurückfordern;

Schließung der Firma: Schein zurück zum Hauptzollamt;

Übergabe der Firma an Nachfolger: Schein zurück zum Hauptzollamt und

Nachfolger beantragt neu oder Übertragung der Erlaubnis beantragen;

Umfirmierung: Alten Erlaubnisschein zurück zum Hauptzollamt und

neue Erlaubnis beantragen;

Verbrauch verringert sich auf weniger als 25 MWh: Schein zurück zum

Hauptzollamt oder verringerten Verbrauch zur Steuer anmelden;

Jedes Jahr prüfen, ob zusätzliche Erstattungen für Strom- und

Mineralölsteuer möglich sind!

Amtliche Meldefristen

Bis 31. 3. – Beschreibung der wirtschaftlichen Tätigkeiten

an das Hauptzollamt

Bis 31. 5. – Abgabe der Stromsteuer-Anmeldung beim Hauptzollamt

Bis 25. 6. – Zahlung der angemeldeten Stromsteuer an das Zollamt


Artikel vom 17.03.2006
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