Unternehmensführung
Tipps zum richtigen Umgang mit dem Erlaubnisschein
Wunstorf (p). Die Internorga hat es wieder gezeigt – im Bereich der Erstattung von Strom- und Mineralölsteuer besteht erheblicher Aufklärungsbedarf. In Gesprächen war grundsätzlich zu erkennen: Einige Betriebe wissen gar nicht, dass es überhaupt Ermäßigungen und Erstattungen gibt. Andere wiederum sind zwar im Besitz eines Erlaubnisscheines, haben aber noch nie die Erstattung von Mineralölsteuer beantragt. Und fast alle wissen nicht, dass es auch über den Erlaubnisschein hinaus zusätzliche Möglichkeiten der Erstattung gibt.
Gerade hier gehen dem Handwerk Millionen von Euro verloren. Der Staat freut sich, denn er kann nicht beantragte Gelder behalten.
Deshalb nachfolgend einige Tipps zum richtigen Umgang mit dem Erlaubnisschein:
Jeder Stromversorger erhält ein Original des Erlaubnisscheines;
Mehrere Versorger: Mehrausfertigungen beim Hauptzollamt beantragen
und den Versorgern vorlegen;
Jede eingehende Stromrechnung prüfen: 1,23 Cent Stromsteuer!
Filialeröffnung mit neuem Stromversorger:
Mehrausfertigung des Scheines beim Versorger vorlegen;
Anmeldung einer neuen betrieblichen Abnahmestelle:
Dem Stromversorger mitteilen, dass ein Erlaubnisschein vorliegt;
Beendigung des Liefervertrages mit einem Versorger:
Schein zurückfordern;
Schließung der Firma: Schein zurück zum Hauptzollamt;
Übergabe der Firma an Nachfolger: Schein zurück zum Hauptzollamt und
Nachfolger beantragt neu oder Übertragung der Erlaubnis beantragen;
Umfirmierung: Alten Erlaubnisschein zurück zum Hauptzollamt und
neue Erlaubnis beantragen;
Verbrauch verringert sich auf weniger als 25 MWh: Schein zurück zum
Hauptzollamt oder verringerten Verbrauch zur Steuer anmelden;
Jedes Jahr prüfen, ob zusätzliche Erstattungen für Strom- und
Mineralölsteuer möglich sind!
Amtliche Meldefristen
Bis 31. 3. – Beschreibung der wirtschaftlichen Tätigkeiten
an das Hauptzollamt
Bis 31. 5. – Abgabe der Stromsteuer-Anmeldung beim Hauptzollamt
Bis 25. 6. – Zahlung der angemeldeten Stromsteuer an das Zollamt
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