Unternehmensführung

Tilgungs- aussetzung


Bei einem Darlehen mit Tilgungsaussetzung ist es üblich, dass die Tilgungsraten durch die Beitragsraten einer gleichzeitig abzuschließenden Kapitallebensversicherung ersetzt werden. Ziel dieser Konstruktion ist es, das Darlehen später mit der fällig werdenden Lebensversicherung in einer Summe zurückzuzahlen. Diese Rechnung geht naturgemäß nur dann auf, wenn sich die Wertentwicklung des Versicherungsguthabens wie ursprünglich prognostiziert darstellt.



Artikel vom 27.09.2007
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