Aus- & Weiterbildung
Theorie und Praxis
Die Stromrechnung genau kontrollieren
Wer einen Erlaubnisschein hat, zahlt weniger Stromsteuer. So die Theorie – in der Praxis allerdings klappt das nicht unbedingt einwandfrei. So stellt Energieberaterin Andrea Stanzel immer wieder gravierende Fehler in den Stromrechnungen von Betrieben fest.
In der Mehrzahl aller Fälle ist es nämlich so: Die Betriebe haben zwar einen Erlaubnisschein, trotzdem wird ihnen die volle Stromsteuer in Rechnung gestellt. Die Ursachen dieser Abrechnungsfehler sind unterschiedlich. Teilweise liegt es an den Versorgern, teilweise aber auch an den Betrieben, die mit ihrem Schein nicht ordnungsgemäß umgehen.
„Den Betrieben gehen eventuell Tausende von Euros verloren, weil sie ihre Stromrechnungen nicht kontrollieren“, weiß Andrea Stanzel. „Erstens werden die immer komplizierter und zweitens haben viele Bäcker mit Produktion und normalem Tagesablauf genug zu tun.
Deshalb verlassen sie sich bei der Stromrechnung einfach darauf, dass schon alles richtig sein wird. Ein Versäumnis, das sie viel Geld kosten kann!“
Stellen Betriebe fest, dass ihnen eine falsche Stromsteuer berechnet wurde (Erlaubnisscheininhaber zahlen nicht 2,05 Cent, sondern nur 1,23 Cent je kWh), können sie diese Rechnung(en) reklamieren, und zwar nicht beim Hauptzollamt, sondern beim Versorger.
Die Versorger haben in diesem Fall die Möglichkeit, noch rückwirkend bis 2004 die Steuern mit dem Hauptzollamt abzurechnen. Das aber auch nur noch bis zum 31.Dezember 2006! (p)
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