Steuer & Recht
Strom darf nicht abgedreht werden
Grünstadt (ke). Zahlt ein Kunde die Stromrechnung für seine Betriebs- und Geschäftsräume nicht, so darf ihm der Energieversorger privat den Strom nicht abdrehen.
Das hat das Amtsgericht Grünstadt in Rheinland-Pfalz entschieden und damit hat es der Klage einer Frau stattgegeben.
Die Klägerin betrieb eine Metzgerei im selben Haus, in dem sich auch ihre Mietwohnung befand.
Während sie die Stromrechnung für die Metzgerei schuldig blieb, bezahlte sie die private Stromrechnung stets pünktlich. Trotzdem installierte der Stromanbieter für ihre Privatwohnung einen Münzzähler.
Dieses Vorgehen war nach Ansicht der Richter rechtswidrig, weil es sich um zwei unterschiedliche Rechtsverhältnisse handle.
Eine Stromsperre wäre in diesem Fall unzulässig, dies gelte auch für die Installation eines Münzzählers (Amtsgericht Grünstadt Pfalz Az.: 3 C 246/06).
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