Unternehmensfuehrung
Stichhaltiges Sparargument
Wer auf alternative Energien setzt, erhält eine Finanzspritze – nach neuen Regeln
Berlin (mfi). Die Gelder fließen wieder. Ob Solarkollektoren, Wärmepumpen oder Biomasseheizungen – Betriebe, die in erneuerbare Energien investieren, unterstützt der Staat über das „Marktanreizprogramm“. Die Voraussetzungen für die Förderung haben sich jedoch geändert. „Für technisch einfache, etablierte Lösungen bewilligen wir keine Mittel mehr“, sagt Gerhard Schallenberg, Referatsleiter im Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa). Herausgefallen aus der Förderung sind laut Behörde Solarkollektoren für Brauchwasser, luftgeführte Pelletöfen und Scheitholzvergaserkessel. Neue Vorgabe bei Wärmepumpen: „Es gelten höheren Jahresarbeitszahlen“, betont Schallenberg. Diese Zahl gibt das Verhältnis zwischen abgegebener und aufgenommener Leistung wider. Grundsätzlich kein Geld gibt es mehr für Anlagen im Neubau, denn es besteht bundweit eine Nutzungspflicht nach dem „Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz“.
Wichtig: Im Gegensatz zu Privatpersonen müssen Unternehmer den Antrag auf Förderung einreichen, bevor ihre Anlage installiert wird.
Mehr dazu unter:
www.erneuerbarar-
energien.de (Stichwort:
Mark-tanreizprogramm)
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